Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 40 (1895-1896)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1896)
- Article
- Beiträge zur Erklärung des Buches Hiob
- Date
- 1896-05-01
- Page
- 337 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829682-2829691-2879921--27130-2879939- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Beiträge zur Erklärung des Buches Hiob. Von Rabb. Dr. B. Königsberger. - (Fortsetzung.) 6, 28. Man hat sich nach V. 27 eine Pause zu denken: Die Preunde, von Hiob zurecht- und abgewiesen, schicken sich an, ihn zu verlassen. Er bittet sie jedoch, sich ihm zuzuwenden. Doch er ist weit entfernt, mit ihnen weiter zu rechten, und indem er sich nunmehr an Gott wendet, bittet er sie, Zeugen seiner Yorstellungen zu sein, dass er die Wahrheit sage, resp. ihn durch ihre Anwesenheit davon zurückzuhalten, Gott mit seinen Vorhaltungen zu belügen. Seine Bitte, ihm in seinem Rechtsstreite mit Gott beizustehen, setzt er nun fort: ,,Kehret doch um“ (שבו oder ,,setzet euch nieder“ [״ .([שבוNicht bestehe Unrecht“ (d. h. nicht will ich ferner des Unrechts geziehen werden, sondern höchstens unschuldig leiden). —,Der zweite Theil des Verses steht nur zu den Worten אל תהי עולה in paralleler Beziehung; שבו נא ist Einleitung (vgl. 8, 6). Wenn wir nun versuchen, das K’thib zu erklären, so bietet uns der vorliegende Text ungeheure Schwierigkeiten; denn man darf keineswegs in Ermangelung eines Beleges שבי mit Hahn durch ״meine Antwort“ übersetzen. Erwägt man aber, dass der vorliegende Text in der Trennung der Ursprunglieh zusammenhängenden Worte nicht immer glücklich gewesen ist (z. b. 2. Kon. 17,13, wo im K’thib כל נביא וכל חזה st. כל נביאו כל הזה zu lesen ist), so wird man nicht anznstehen brauchen, auch hier zu lesen: ושב יעוד צדקי בה. Das Inf.-Adv. שב bedeutet: ,,wiederum, von Neuem, ferner“; vgl. 1. Sam. 3r5. Bez. der Form יעוד kann man im Zweifel sein, ob man es als Qal von עוד ,,persönlich zeugen“, vgl. das K’thib אעודך Thren. 2, 13 (der Hipbil drückt die Zuhilfenahme von Medien aus) auffasst oder besser als Qal zur Polel-Form ״ יעודדBestand verleihen“ durch ״bestehen“ übersetzt. Beides ergiebt einen sehr guten (? Red.) Sinn: ״u n d wiederum soll hie r d u r c 11 mein Recht bestehen“. Monatsschrift. 40. Jahrgang. 22