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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 9 · p. Seite 416

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 9
Article
Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
Date
1895-01-01
Page
Seite 416 (sequence 1)
Language
German
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Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier, Von Dr. Adolf Frankl-Grün. _ (Schluss.) Nur zwei Jahre erfreute sich die Gemeinde des Genusses dieser schwer erworbenen Privilegien Carls III., da dieser Kirch-enfürst schon im Februar des Jahres 1710 starb. Sein Nachfolger Wolf von Schrattenbach hielt die Juden zwei Jahre lang hin trotz aller ihm erwiesenen Aufmerksamkeiten und Zuvorkommenheiten, von denen das Grundbach Folgendes berichtet: Am (Neumond Ab . 473=) 22. Juli 1713 wurde in einer Rathssitzung, zu welcher man in Abwesenheit des mit seinem Schwiegervater in Deutschland bei einer Hochzeit weilenden Rabbiners (Eskeles) fünfzehn ־Vertrauensmänner eingeladen hatte, in Sachen der Privilegien der Beschluss gefasst, bei der Frau Registratorin ein sechsprocentiges Anlehen von 1000 fl. aufzunehmen, auf welche Schuld der Vorsteher und Landesälteste Seckel, der V.-Stellv. S. Munk und Beer, der Sohn des Landesrabbiners Elieser Mendel, je einen Wechsel ausstellen, der auf Verlangen zu jeder Zeit unverzüglich von der Gemeinde eingelöst werden solle (daselbst S. 157). Erst am 7. August 1713 confirmirte jedoch der Card. Wolf v. Schrattenbach folgendes sieben Punkte enthaltende Privileg: Wann dann Wier obgedachter Judenschaft Beständige Treüe und Nutzbahre Dienste, Welche Sie Vnss und Vnsseren Vorfahrren am Bisthumb Jedem zeits Rühmblich erwiesen auch darinnen nach den Fussstapfen Ihrer Vorfahren Bis in Ihr End Beharren wolln Vnd sollen genädigst Betrachtet vnd erwogen: Als seynd Wiir veranlasset worden deneselben Hochobrichkeitslichen genaden Begegnen, Vnndt Ihrer obbeschriebene Privilegia mildest zu Confirmiren; Confirmiren, Vnndt auch Solche auss wohl Bedachtem Muth vnd willen hirmifc und in Crafft dises Vnssseres Briefifes durchgehend, und wollen, dass sie darbey Jetzt und zu künftigen Ewigen Zeiten allemahl mächtig geschiitzet, und ohne männiglichen ein trag oder hinderung, Ruhig gelasssen werden sollen; Ja,

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