Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 8
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 379 (sequence 10)
- Language
- German
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Besprechungen. 379 herriihxt, denn nicht die im fünften, sondern im vierten Perek aufgezählten Contioversen gelten als kanonische.“ Auch Raschi zu ערכין könnte dann nicht authentisch sein, denn dort (27h) erklärt Raschi gerade so wie in Bechor. Ja noch mehr! Auch R. Gersom in Bechoroth (38a) erklärt ebenso. Sollte darum auch dem unter dem Namen R. GerschorPs gedrucktem Commentar zu Bechoroth die Authentie abgesprochen werden müssen? Kurz, wir sehen, dass das, was dio Talmude, Rischonim und Acharonim über ״die Controversen der Sehammaiten etc.“ gesagt haben, bei sachgemasser kritischer Betrachtung vollständig klar und durchsichtig ist, dass es im Vergleich zu den neuen Aufstellungen das Bessere, wahrscheinlich sogar das einzig Gute ist. Dr. E. Feucht w an g. Neustadt, Dr. Louis. Josef Steblicki. Ein Proselyt unter Friedrich dem Grossen. Auf Grund der amtlichen Untersuchungsacten mit urkundlichen Beilagen. Breslau, 1894. 8. (2), 21 und (1) SB. Eine gelegentliche Notiz in meinem Jahrbuch (für 1892, S. 56, Anm. 1) hat die Erinnerung an den Proselyten von Nicolai (in Ober- Schlesien), welcher der Mittelpunkt eines kleinen Litteraturkreises geworden ist, von Neuem lebendig gemacht. Eie Straflosigkeit seines Uebertritts zum Judenthum hat, wie ich damals bereits bemerkt habe, insofern einiges eulturhistorisches Interesse, als sie vor hundert Jahren zu den ersten Anzeichen gehörte, die darauf hindeuten, dass man sich allmählich zu vergegenwärtigen anfing, die Juden seien auch Menschen1). In jüngster Zeit ist das Material über den Zwischenfall eingehend von Ed. Biberfeld in dem Aufsatze: ״Joseph Ahraham Steblicki. Ein Ger Zedek des 18. Jahrhunderts“ (Magazin für die Wissenschaft des Judenthums, XX (1893), S. 181—198) und von L. Neustadt in der oben genannten besonderen Schrift behandelt worden. Namentlich durch den Letzteren, der das Geh. Staatsarchiv in Berlin und das Staatsarchiv in Breslau durchsucht und umfangreiche Ermittelungen bei Behörden, Beamten und Privatpersonen — er nennt ihrer etwa ein Dutzend, und zwar der Reihe nach: den Rabbiner von Sohr au (S. 2. 11, 12), einen Geh. Oberjustizrath in Berlin (S. 2. 17), einen vierundneunzigjährigen Bürger von Sohr au (S. 11), den Cantor in Nicolai (S. 11), den Landgerichtspräsidenten in Ratibor (S. 15), die Fürstl. Pless’sche Centralverwaltung (S. 16), den Cardinal Fürstbischof von Breslau (S. 16), den Regierungspräsidenten in Oppeln (S. 16), den Archivar in Zerbst (S. 16), und zwei betagte Glaubensgenossen in Breslau (S. 19. 20) — angestellt hat, schien der Gegenstand vollends erschöpft zu sein. 1) Dass das selbst im Zeitalter der Aufklärung keineswegs so selbstverständlich war, kann man z. B. aus einer vom 7. Mai 1780 datirtcn Cabinetsordre des grossen Königs, der die Juden bekanntlich höchstens als eine nützliche Einnahmequelle schätzte, an den Minister von Hoym entnehmen. Damals schrieb der König an den Minister, der den Versuch gemacht hatte, eine zu Uugunsten der Juden getroffene gesetzliche Maassregel rückgängig zu machen, wörtlich wie folgt: ״Auf Euren Bericht vom 3. dieses.... gebe Euch hierdurch zu erkennen, wie Ich schon von lange her weiss, dass Ihr so eine geheime inelination vor die Juden habt. Aber auf Meiner Seite denke Ich anders, denn wenn die Juden abgesehafft und in deren Stelle Christen zu den 'Wirtliscliaften genommen werden, so ist das zum Besten des Landes ... so haben Wir mehr Mensehen und weniger Juden: hiernach nun habt Ihr Euch zu richten.“ (Bresl. Staatsareh. M. R. XV, 1, vol 2).