Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 5)
- Language
- German
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234 Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurtb. bis die allerhöchste Resolution auf des Bittstellers an ‘ den König־ zu richtende Vorstellung eingegangen sein werde1). Dessenungeachtet verblieb es bei dem gedachten Decrete, indem die Kammer in ihrer Antwort an den Justiz-Minister2) ausführte, dass jenes auf Grund der Kgl. Cabinetsordre erlassen sei, wozu das Collegium durch seinen Chef (v. Hoym) die Autorisation erlangt habe; es könne und dürfe nur die Befehle des Letzteren, der Kgl. Anweisung' gemäss, befolgen. Bei einer derartig privilegirten Stellung dürfte es den thatsächlichen Verhältnissen völlig entsprochen haben, wenn Michel Loebel, welchem ja auch alle Rechte des Salomon David übertragen worden waren, 1775 3) seines ״schon weitläufigen . . . Bücherliandels“ Erwähnung thut, den er noch weiter auszudehnen gesonnen sei. In der That suchte er einige Monate später4) die Genehmigung zur Ansetzung eines Buch-Factors an der polnisehen Grenze nach, welchen er in der Person des zu Reinertsdorf im Kreuzburger Kreise wohnhaften Hirschel Salomon in Aussicht genommen hatte.' Dem Gesuche wurde seitens der Kammer gewillfahrt5). Auch in Polen selbst hielt er Commissionäre, welche für seine Geschäftsinteressen thätig wraren; so arbeiteten für ihn in Warschau der Jude Gottschalk nebst dessen Compagnon Meier Loebel. Als diese nun im Jahre 1782 die Stadt verlassen sollten, ersuchte die Breslauer Kammer auf die Vor- Stellung des Inhabers der Dyhernfurther Druckerei, dass jene mit der Ausweisung bedrohten Personen für den Absatz seiner Bücher sehr vortheilhaft wirkten und dort auch Gelder für ihn einzutreiben hätten6), den preussischen Residenten in Warschau, seinen Einfluss für ihr weiteres Verbleiben daselbst geltend zu machen7). Von welchem Erfolge diese Intervention begleitet war, erfahren wir jedoch nicht. 1) Schreiben v. 7. Oct. 1773 ib. 2) D. d. 1773 Oct. 27. Br. Staats-A. 1. c. 3) In einer Eingabe an den Minister v. Hoym v. 18• April 1775 ib. Nicht immer kann den Schilderungen seitens Privater den Behörden gegenüber bezüglich ihrer Geschäftslage ohne Weiteres Glauben beigemessen werden, da diese je nach den Zwecken, welche durch die jedesmalige Vorstellung erreicht werden sollen, bald in düsteren, bald in rosigen Farben dargestellt wird. 4) Eingabe v. 30. Sept. 1775. Br. Staats-A. 1. c. 5) D.-d. 20. Oct. 1775. Ib. c) Eingabe v. 18. Febr. 1782. Ib. 7) Schreiben v. 23. Febr. 1782. Ib.