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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 5 · p. Seite 231

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
Date
1895-01-01
Page
Seite 231 (sequence 2)
Language
German
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Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth. 231 und seinen Enkel Lipmaon Mayer als beiden Compagnons“ zu veräussern. Vermöge des zwischen ihnen hierüber am 13. Dec. 1752 geschlossenen Vertrages, in welchem Joseph Sabbatäi übrigens als ״Factor von der jüdischen Buchdruckerei zu Dyhernfurth“ bezeichnet wird, verkauft er ihnen unter anderem seinen gesammten Yorrath an Büchern, sowohl gebundenen als ungebundenen, zum Preise von 2575 Bthlr. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass ״es mit dem Juden- Bücher-Handel diese Bewandniss hat, dass Vieles verborget werden muss; und das Yerborgete herein zu bekommen, man sich bemüssiget findet, bei Abführung des vorigen Bestes aufs Neue zu creditiren“, überlässt Jos. Öabbatai Käufern noch als besondere Zugabe ohne Entgelt gewisse ihm zustehende Schuldforderungen im Betrage von 330 Bthlr., ״die er noch nicht vor böse geachtet“. Dagegen übernehmen Letztere statt der an ihn zu zahlenden Zinsen, welche ihm aus der zum Theil noch gestundeten Kaufsumme gebühren, die Verpflichtung, ״ihn . . . kindlich zu pflegen“ und überhaupt für alle seine Lebensbedürfnisse vollständig Sorge zu tragen 1). Beide ״Compagnons“ vertheilten nun allem Anscheine nach die Geschäftsobliegenheiten unter sich in der Weise, dass Esther Berel der Druckerei Vorstand, während dem Lipmann Meyer Sabbatai, wie sein vollständiger Name lautet* 2), als Buch-Factor der Dyhernfurther Officin zu Breslau der Vertrieb der dort gedruckten Werke zufiel; mindestens war dies 1757 der Fall ^). Ein sehr harter Schlag traf die jüdischen Buchhändler in Folge der durch die Kgl. Cabinetsordre v. 24. Jan, 1773 dem Consign. der Bresl. Jud. v. J. 1757 nicht nothwendig auf sein etwa inzwischen erfolgtes Ableben zu scbliessen ist. [Ueber Josephs Geburis- und Todestag sind wir auf das Genauerste instruiert. Er ist geh. in der Nackt zum 26. September 1669 (vgl. Steinsshneider, Cat. d. hebr״ Handschr. in der Stadtlibl. zu Hamburg, S. 147) und starb (nach der Inschrift seines Grabsteines) am Freitag, 1. November 1754. Br.] 0 Dieser Contract, von den betheiligten Personen eigenhändig unterschrieben und besiegelt. Br. Stadt־A.: Magistr.-Act. 2,183 f. 87—89; beglaubigte Abschrift desselben d. d. 16. Jan. 1753 im Signatur-Buch f. 459 b-461h. 2) So unterschreibt er sich selbst in dem erwähnten Vertrage. Sein Vater war wohl der ״Mayer Joseph Sabbathai“, dessen in einer Raths-Signatur d. J. 1738 (Sign.-B. f. 130b), sowie in dem Gedenkbuche der jüd. Gemeinde zu Dyhernf. (Grünwald: Jüd. Gern. zu Dyhernf. p. 47, resp. p. 39) Erwähnung geschieht. 3) Consign. der Br. Juden aus dem gedachten Jahre, Magistr.-Aet. 16,5 yoI. II f. 112b, wo es heisst: ״Liebman Meyer Sabathey, Dyhernfurther Buch-Factor“.

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