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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 9 · p. Seite 417

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 9
Article
Beiträge zur Geschichte der Juden in Prag
Date
1894-01-01
Page
Seite 417 (sequence 4)
Language
German
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Beiträge zur Geschichte der Juden in Prag. 417 bitten, und anzuflehen. Zufolge dessen war auch gleich bey anfangenden Kriegs-Tro üblen hierauf bedacht waren, und angeordnet haben, täglich Abends und Morgens, nach Ablegung des ordinari täglichen Gebeths, in allen Synagogen 20 Capitel Psalmen Davids, und hierauf ein Extra-Gebeth zur Seeg- und Beglückung Unser Allergnädigsten Landes-Fürstin, nebst Höchst-Dero Herzgeliebtesten Ehegemahl, Unsern Allergnädigsten Kaiser und Herrn Herrn etc. wie auch Höchst- Dero Ministern und Räthe, ingleichen auch Höchst-Dero Generalität und sammentlichen Kriegs-Macht, dass Seihte in all ihren Thun und Lassen Glück und Seegen haben sollen, zu verrichten. Und über dieses auch annoch weiteres angeordnet, dass alltäglich 10 Personen einen Fast-Tag, bis Abends die Sterne scheinen, halten, die den ganzen Yormittag hindurch in der Synagog verbleiben, und Psalmen Davids nebst obgedachten Gebeth bethen, und verrichten sollen; mithin wann nun einem jeden, es seyen Mann- oder Weibs-Personen, gedachtermassen schuldigst oblieget, GOtt den Allmächtigen um Heil, Glück und Seegen für Unsere Allergnädigste Landes- Fürstin, Kaiserl. Königl. Majestät, anzuflehen, und zu bitten, zu geschweigen, dass eines jeder seine Schuldigkeit erfordere, sich best möglichst zu befleissen, und daran zu seyn, dass nicht nur allein nichts widriges wider Allerhöchst-gedacht Ihro Kaiserl. Königl. Majestät von oder durch einen Israeliten geschehen möchte, sondern Allerhöchst-Selber mit Leib, Leben, Kraft und Macht ganz treuherzigst allerunterthänigst allergehorsamst zu dienen. Alldieweilen aber zu besorgen wäre, es möchte sich ein böser schalkhaftiger Mensch aus Geld-Begierde und üblen Geistes gelüsten lassen, sich zu einem Spion gebrauchen zu lassen, oder sonsten zu Unser Allergnädigsten Landes-Fürstin Feinde einige Hülfe zu leisten, wo der jenige Übelthäter vermög unser heiligem Gesätze seines Lebens verlustiget, und des Todes schuldig wäre, vigore unseres Corporis Juris Choschen mischpot, Cap. 425, es erlaubet seye, einen Verräther des Landes anzuzeigen etc. etc. und nicht nur allein erlaubet, sondern auch ein Gebot GOttes, und die höchste Schuldigkeit seye, einen solchen Übelthäter anzuzeigen, und in Hochgnädige Obrigkeitliche Hände zu liefern, damit an selben die ausgemessene scharffe exemplarische Bestraffung statuiret werde, indeme durch sothanen Ubelthäters wohl verdienten Todt viele tausend unschuldige Menschen in Unserer Allergnädigsten Lande s-Fürstin-Erbländern erhalten werden können, con- Monatsschrift. 38. Jahrgang. 27

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