Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die beiden Systeme der hebräischen Vocal- und Accentzeichen
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 312 (sequence 2)
- Language
- German
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3.1.2 Die Systeme der hebräischen Vocal- und Acoeiitzeichen. Litteratur dieser Sprache aneigrien will. Aber auch ohne eine solche Veranlassung ist es zuweilen schwierig, einen unpunktirten Text zu lesen und zu verstehen; nämlich wenn der Sinn mit der Verschiedenheit der Vocale variirt. Von. besonderer Wichtigkeit ist die Ergänzung der richtigen Vocale in einem Gesetzbliche, wie es die TJiorali ist. Ein Menschen־ leben hängt zuweilen von einem Vocale ab; man denke nur au die Legende von Joab’s Irrthum (B. bathra 21a). — Für die Annahme, dass man sich gewisser Buchstaben, als Vocale bedient habe, fehlt uer Beweis. Wenn auch Jod und Waw oft nur die Stelle von Vocalzeichen einzunehmen scheinen, so würden zwei Buchstaben doch keineswegs ausreichen. Alepli und He können nicht bestimmte Vocale bezeichnet haben, da sie auf alle möglichen Vocale folgen. — Im Allgemeinen musste man sich auf die Ueberlieferung, die miindliehe Lehre, verlassen. Man hörte und lernte, wie gelesen werden musste, in derselben Weise, in der man die Deutung der Textworte aus dem mündlichen Vortrag des Lehrers sich aneignete. Beides beruhte auf Ueberlieferung, und für Beides war das Gedächtniss von grösster Wichtigkeit. Die Frage liegt nun nahe, ob es Mittel gab, dem Gedächtniss zu Hilfe zu kommen. Trotz der Vorschrift, dass ,,aus der schriftlichen Lehre nichts auswendig, aus der mündlichen nichts aus einer Schrift vorgetragen werden dürfe“ (Temurah 14 a), recitirte der Hohepriester am Versöhnungstage auswendig aus der Torah (Mischnah Joma VII, 1). Es ist daher nicht unwahrseheinlich, dass unter gewissen Verhältnissen auch Ausnahmen von der zweiten Hälfte der Vorschrift gestattet wurden. Schon die Existenz einer solchen Vorschrift dürfte das Vorhandensein von geschriebenen Th eile 11 der mündlichen Lehre voraussetzen. War ja nicht das Aufzeichnen, sondern das offen tliehe Vortragen der mündlichen Lehre aus einem schriftlichen Docnmente verboten (Maim., Mischneh-Torah, Einleitung). Die im Talmud erwähnte ״Geheimrolle“ ist wahrscheinlich eine officiell nicht anerkannte Schrift, die vom Lehrer oder Schüler gemachte Notizen enthielt und nur dazu diente, in Zweifelhaften Fällen dem Gedächtniss nachzuhelfen. Wenn sich nun in einer solchen Geheimrolle etwas über das traditionelle Lesen einzelner Wörter der heiligen Schrift befand, wie z. B. über den Unterschied zwischen זכר und זכר (Deut. XXV, 19), oder לא'יאכל und לא יאכל (babli Pessachim 21b), so muss der Unterschied durch irgend welche Zeichen ausgedrückt worden sein. Leider haben sich diese Geheimrollen nicht erhalten, und