Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 273 (sequence 2)
- Language
- German
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Die Dolgen des österreicMscheri Erbfolgekrieges. 273 leidliche Privilegien Q mul Erweiterungen ihrer Hechte er- ]riehen, weniger verhängnisvoll als der österreichische Erbfolgekrieg, der mit dem denkbar grausamsten Gesetze, der söge- .nannten ״Familie“, endete. Wohl trugen sie in beiden die schwere Last der Kriegsgeissei, vom eigenen Heere die Kriegssteuer, vom fremden die Brandschatzung, von diesen! wie von jenem die gleiche rücksichtslose Ausbeutung' ־Wohl wurden sie in beiden des verrätherischen Einvernehmens mit den Erbfeinden verdächtigt und für das Misslingen eines Kriegsplanes, den ein geschwitziger Staatsmann veröffentlicht oder ein ungeschickter Feldherr fehlerhaft ausgof’iihrt haben mag, verantwortlich gemacht. Doch fühlten sie sich im Ersteren wenigstens gegen die Rohheit ihrer eigenen Mitbürger, unter dem Schutze der Obrigkeit, geborgen, im Letzteren hingegen wurden sie in ihren abgesonderten Quartieren von innern Feinden überiallen und unter den Augen der lässigen .Behörden ausgeraubt. Dieses verschiedene Verhalten der Regierung erklärt sich daraus, dass sie die Schätze der wohlhabenden Juden des 17. Jahrhunderts für sich selbst aufsparen wollte, von den verarmten Ghettobewohnern des 18. Jahrhunderts aber keine Zuschüsse für die erschöpfte Staatskasse erwartete. Während sie daher im 30jährigen Kriege die Schonung der Juden, die zu dessen Kosten freiwillig bedeutende Summen beisteuerten, ans finanziellen Gründen sich angelegen sein liess, hatte sie im ersten schlesischen Kriege kein Interesse daran, die Gemeinden, welche sogleich dem ersten Erpresst! 1!gsversuche Widerstand entgegensetzten und dadurch, ihre Mittellosigkeit und Schwache zeigten, gegen die Wuthausbrücke des Pöbels zu schützen, welcher dazu noch vorgab, die verletzte Majestät des Staates an den Verräthern zu rächen und gewissermasseu den Veit]leidiger des beleidigten Vaterlandes, den Patrioten, zu spielen. Dieser sinnlose Wahn, als ob die harmlosen, dem politischen Weltgetriebe fern stehenden Juden es mit dem Feinde hielten, ■ nahm auch jetzt bei der für alberne Gerüchte besonders empfänglichen Bauernbevölkerung Mährens eine gefährliche Gestalt an. Und hatten die Juden dieses anfänglich für den Krieg keineswegs so begeisterten Landes durch dessen geographische Lage, als das b Achnliche Befugnisse erhielten auch die Gemeinden Worms und Frankfurt am 2. März 1621 und 13. August 1630, (vgl. G. WolfFs Ferd. IT , .(53 ,48 ־29 .8 Monatsschrift. 38, Jahrgang. 18