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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 4 · p. Seite 157

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 4
Article
Das allmähliche Überhandnehmen der matres lectionis im Bibeltexte
Date
1894-01-01
Page
Seite 157 (sequence 1)
Language
German
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157 Das allmähliche Ueberhandnehmen der matres lectionis im Bibeltexte und das rabbinisehe Verbot, die Defeetiva plene zu schreiben. Von Dr. Leo Bardowicz. - (Forts. 11. Schluss.) Aus der Periode der Saboräer (500—600) ist bekanntlich — ausser einigen Zusätzen zum Talmud — auf uns nichts gekommen, und wir müssen daher sehen, ob in den halachi.- sehen Schriften der darauf folgenden Periode, in der der Geonim (600—1000) nämlich, ein solches Verbot sich findet. Das älteste aus dieser Periode uns erhaltene Werk, das von R. Simon Kahira (blühte A. 740) verfasste talmudische Compenüium ״Halachoth Gedoloth“, enthält weder in dem Abschnitte, der den Vorschriften für die Abschreiber der heil. Schrift gewidmet ist, הלכות סרפדים, noch in הלכות תפילין, noch in הלכות מזיווה auch nur eine Andeutung eines solchen Verbotes. Wäre nun ein solches dem Verfasser der Halachoth Gedoleth aus dem Talmud bekannt gewesen, dessen Halachoth er mit Weglassung der weitläufigen Discussionen wiederzugeben sich bestrebt, er hätte es sicherlich in einen der genannten Abschnitte aufgenommen. Bringt er doch in dem Abschnitte über den Scheidebrief 1), dem doch die heil. Schrift bezüglich der gebotenen Achtsamkeit auf correcte Schreibung kaum nachsteht, eine Bestimmung über Anwendung resp. Nichtanwendung der Lesemütter in einigen Wörtern dieser Urkunde. Warum dies? Aus dem ganz einfachen Grunde, weil er diese Be- Stimmung auch im Talmud vorgefunden* 2) hat. Auch in den von R. Acha aus Schabcha um die Mitte des 8. Jahrhunderts verfassten ״Scheilthoth“ (Anfragen)3) ist 1) Am Schlüsse von הלכות גיטץ S. 161 a der Ed. Warschau 1874. 2) Dieselbe befindet sich in Grittin 85 b. 3) In diesen werden nach der Ordnung der Perikopen (des Pentateuchs) die in jeder derselben vorkommenden, oder die (gemäss der exegetisehen Methode der Rabbinen) bloss angedeuteten Gesetze in Form von Fragen und Antworten neben hin und wieder eingeflochtenen homiletisehen Betrachtungen behandelt.

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