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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1893-01-01 · Heft 3 · p. Seite 121

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 3
Article
Das allmähliche Überhandnehmen der matres lectionis im Bibeltexte
Date
1893-01-01
Page
Seite 121 (sequence 5)
Language
German
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Ueberhandnehmen der matres lectionis im Bibeltexte. 121 Bedenkt man noch weiter, dass der Gopist nicht einen Buchstaben ohne Mustervorlage schreiben durfte1), so erscheint das Eindringen überflüssiger Buchstaben in den Bibeltext, und zumal in so grosser Anzahl, fast unbegreiflich. Erwägt man noch schliesslich, dass ein incorrectes Exemplar länger als 30 Tage nicht behalten werden durfte2), sondern entweder corrigirt, oder in die Erde vergraben werden musste, so bleibt es ein Räthsel, wie sich Exemplare mit solchen Eehlern, wenn sie schon einmal gemacht waren, überhaupt erhalten, weiter verbreiten und sogai; die besseren älteren verdrängen konnten. Um diese merkwürdige Erscheinung zu begreifen, müssen wir das Verbot, die Plcna defeetive und die Defectiva plene zu schreiben, auf seinen Ursprung und sein Alter prüfen, um dadurch wenigstens annähernd festsetzen zu können, seit wann etwa sein Einfluss sich geltend zu machen beginnen konnte. Bevor wir aber über die Stellung des Talmuds selbst zu dieser Frage sprechen, in welchem die Späteren dieses Verbot gefunden zu haben glauben, ־wollen wir uns zuerst umsehen, ob sich in den nach Abschluss des Talmud entstandenen halachisehen Werken ein solches Verbot findet, um dann uns mit dem Talmud selbst zu beschäftigen. (Fortsetzung folgt.) Es weiden wohl schon damals in jeder Generation manche Gelehrte gewesen sein, die für die Orthographie mehr Interesse als andere zeitgenössische Gelehrte hatten, und dadurch auch auf diesem G־ebiete mehr Kenntnisse, als die Anderen hesassen. Daraus aber ist noch lange nicht zu folgern, dass sie als Aufsichtsbeamte für die3en Gegenstand eingesetzt waren. 0 in b. Megilia 18b heisst es: ״אפור לכתוב ארת אחת שלא מן הכתב״ und in G.en. rabba sect. 86 g. E.: אפילו אדם רגיל בתורת כעזרא, לא יהא קורא מביו וכותב. Zu der stelle aus Megilia, die im Alphasi הלבות ם״ת (ed. Wien 1804,1, 66a) angeführt ist, bemerkt E. Joseph Chabiba in seinem Commentar נמוקי יוסף Folgendes. ״אפילו אות אחת וכד כדי שלא יטעה בכתיבתו שלא יחסר ולא יותיר ואפילו ידדה בקי בכל הדרי התורה ויודע אותה על פה הרב חננאל." Vgl. Maimonides, Jad. הלכות חפלין וכ״ת I, 12. 2) "איתמר כפר שאינו מוגה אמר ר׳ אמי עד שלשים יום מותר להשהותו מכאן ואילך אסור להשהותו משום שנאמר אל תשכן בארליך עולה" (Kethuboth 19 b). Nach Easchi z. St. u. Anderen bezieht sich כפר nicht auf den Pentateuch allein, sondern auch auf die Propheten und Hagiographen. — Diese Vorschrift wird von Allen gebracht, so von E. Simon Kahira, Halachoth Gedolotli (ed. Warschau, 1874) S. 92b; Alphasi gleich am Anfänge von הלכות כפר תורה (ed. Wien 1804, S. 63b); Esehkol II,' S. 51, Maimonides הל׳ ס״ת VII, 12. Beim letzteren lautet sie: ס״ת שאינו מוגה אסור להשהותו יותר על שלשים יום אלא יתקן או יגנוז.. Die הגהות מיימוניות bemerken hierzu: "״אף בנביאים וכתובים מיידי. An ein Vergessen dieser Vorschrift kann also überhaupt nicht gedacht werden.

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