Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 468 (sequence 2)
- Language
- German
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468־ Emancipations-Bestrebungen' in Breslau. minder verliess sieh das Kollegium auf die Gunst Hoy 111s und der Kammer; wusste sie doch, dass diesen die Erhaltung der Schule sehr am Herzen lag. Hoym hatte noch dazu den Leitern der Schule nicht lange vorher einen neuen Beweis seines Vertrauens und seiner Gunst gegeben. Es waren neue Zensurvorschriften erschienen, und die Zensur spielte unter dem pietistischen "Wollner wie unter dem aufgeklärten Hoym keine geringe Rolle1). Als Zensor für jüdische ReligionsSchriften hatte der Minister wie bisher den Landrabbiner angestellt, die Zensur jüdischer Schulbücher aber und die aller in der Lyhrenfurter Druckerei erscheinenden Schriften wurde Loewe und, als Stellvertreter, Wolfssohn übertragen2). Mit begreiflicher Schadenfreude hatten die Gegner der ’Wilhelms-Schule die pekuniären Schwierigkeiten verfolgt, in welche, indirekt durch ihr Zuthun, die Anstalt geraten war, und als nun Zimmermann den Repräsentanten den bereits erwähnten Vorschlag’ machte, erklärten diese, dass sie die Verwaltung der Kapitalien gerne übernehmen wollten; von! Zuschiessen des Fehlenden wollten sie jedoch nichts wissen 3). Einer der Repräsentanten hatte sogar seine Unterschrift von dem Schuldscheine, den die Gemeinde über die von der Kammer dem Schulfond geliehene Summe ausgestellt hatte, wieder zurückgezogen. Natürlich konnte das Direktionskolleg unter diesen Umständen nicht daran denken, der Gemeinde den Schulfond zu überlassen, und die materielle Notlage zog sich noch mehr in die Länge durch neue Gemeindeereignisse, die alles Andere zurückdrängten, den Gegensatz zwischen 1) Ygi. Philippson, 1. c. I, 233, 405. 2) Waren die Dyhrenfurther Schriften religiösen Inhalts, so musste auch der Landrabbiner noch zugezogen ־werden. Die Programme der Wilhelms-Schale sollten von Schummel und Manso, und ־wenn sie Gegenstände jiid. Glaubenslehre enthielten, unter Zuziehung des Landrabbiners censiert werden. St-A. MG V, 98 a, 2. 3) St-A., P. A., 1. c.