Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 7
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 343 (sequence 2)
- Language
- German
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Besprechungen. 343 desjenigen des R. Elieser b. Nathan und desjenigen des Mainzer Anonymus) richtig festgestellt. Keiner von ihnen hat den andern beiden voxgelegen. Sie haben vielmehr alle diei zwei von einander unabhängige Quellen, von denen die eine die Mainzer, die andere die nieder« rheinischen Metzeleien behandelt, benützt, i) Das Verdienst, dieses Sachverhältnis richtig erkannt zu haben, ist ihm um so höher anzurechnen, als er sich auf dem Gebiete der jüdischen Wissenschaft, und zwar selbst auf dem in deutscher Sprache zugänglichen Theil desselben, in überraschender Weise als ein Fremdling aus weist. Denn nur so ist es zu erklären, dass er, um mit einer bekannten talmudischen Wendung zu reden, wiederholt gemahlenes Mehl von neuem gemahlen und getötete Löwen noch einmal getötet hat. Dem Irrtum des Joseph ha-Cohen (im Emek ha-Bacha und anderweitig), der ein Erlebnis des R. Ephraim b. Jacob einem Eleasar ha-Lewi zuschreibt, widmet er (S. XVI) eine längere Ausführung, während durch Zunz (Lit. Gesch. 261. 288) längst alles Erforderliche gesagt ist. In Note 15 bringt er gegen Graets nichts vor, was nicht bereits durch Brisch (Gesch. der Juden in Köln und Umgeb. I, 40) und Gross (MS., 1885, S. 307) bei weitem gründlicher erledigt wäre. Was er oben S. XVII vorträgt, hat bereits Perles in der Jubelschrift zu Graetzens 70. Geburtstage (S. 21) erschöpfend gesagt. So kommt es auch, dass er auf Treu und Glauben ohne eigene Prüfung hinnimmt, was ihm seine des Hebräischen kundigen Rathgeber1 2) zulangen. S.XXVI, 1) Freilich ist Einzelnes von seinen Aufstellungen mehr oder minder anfechtbar. So ergiebt sich z. B. aus der Mitteilung des Salomo b. Simeon über seine eigene Thätigkeit (S. 21) keineswegs mit Notwendigkeit, dass er ,,eine oder mehrere Quellen vor sich hatte, die er nach ihm in Mainz gemachten Angaben ordnete“ (S. XVII), wenn man vergleicht, was Zunz (Ges. Schriften III, S. 65. 67) über die Bedeutung von העתיק beigebracht hat. —־ Auch ist bei der Unbestimmtheit der Wendungen im Urtext aus dem!»chlusssatz (8. 67) über das Verhältnis von III zu I nicht viel mit Sicherheit zu erschliessen (S. XVIII). Denn שאר הקהל muss sich nicht bloss auf Mainz beziehen, sondern könnte schliesslich auf die anderen Gemeinden jener Gegend (etwa =ושאר קהלוה bezogen werden. — Die abweichenden Angaben über die Gesamtzahl der Gefallenen, die nach I (S. 8) 1100, nach II (S. 39) aber 1300 betragen hat, zwingen ferner keineswegs zu der Annahme, dass jede der Angaben aus einer anderen Quelle geflossen sein müsse (S.XIX). Es liegt vielmehr am Ende näher, beide Angaben nur für Varianten 1300 =] תתת״ק] und 1100 =] תתר׳יק] derselben Ziffer zu halten, zumal wir in I, S. 14, ZI. 3 v. 11., ausdrücklich sehen, dass daselbst 1100 durch תתרחק ausgedrückt ist. — Ebenso liesse sich die Differenz über die auf die Dörfer geflüchteten Personen, die I (S. 14) auf 63 und II (8. 39) auf 60 angegeben wird, auf die paläographisch leicht zu begründende Lesung D für כג und umgekehrt zurückführen. — Zu Anm. 17 (S. XIX) ist noch zu bemerken, dass der Anfang der Erzählung von den Gräuelthaten zu Neus s (S. 18) nicht im Texte von I steht, sondern von Stern — und zwar wahrscheinlich richtig — aus II ergänzt ist, was in der üebersetzang freilich nicht zu erkennen Ist. — Ueber die Anm. 21 auf S. XXIII habeich bereits oben S.287 gesprochen. — Dass in dem Berichte über die niederrheinischen Unthaten Im Vergleich zu demjenigen über die Mainzer ein ״ruhigerer und kühlerer Ton“ vorherrsche (S. XXIV), wird Niemand bestätigen, der beide Urkunden im Grundtext gelesen hat. Aber alle diese Kleinigkeiten vermögen das Hauptergebnis nicht wesentlich zu erschüttern. — Zu S. XXIV ff. wäre noch folgendes zu bemerken! Zu den Citaten aus Eben ha-Eser (Anm. 26) ist nach Gross, a. a. O., S. 309, noch. fol. 31a hinzuzufügen. Anm. 23 (vgl. S. 203, Anm. 68) war ausserdem (nach Zunz, LG. 291, Nr. 18) auf die Sehcba אשיחה במר נפשי hinzuweisen. Anm. 29 musste vielmehr gesagt werden, dass die Selicha des Hillel (nicht: Hilel’, wie im Text steht) b. Jacob אמוני שלומי ישראל im polnischen (nicht: litthauischen) Ritus im Mussaph des Versöhnungstages und am 20. Siwan zur Verwendung kommt. Der Runs von Litthauen ist neben dem grosspolnischen und kleinpolnischen (reussischen) nur ein Zweig des polnischen Hauptritus, der wiederum nur eine Abart des deutschen Ritus darstellt, wie jeder Fachmann aus seinem Zunz wissen muss. Zu dem Judenmord von Boppard (S. 69), der im Text (S. XXV) richtig in das Jahr 1179 gesetzt wird, wäre jedenfalls auf den Gedächtnissfehler R. Ephraims, der 1180 schreibt, hinzuweisen gewesen. Vgl. קובץ על יד III, S. 3 ff. der קמת. Am Ende der Anm. 31 hätte füglich das Citat Zunz, LG., 317 ff, hinzugefügt werden können. 2) In dieselbe Kategorie gehört die Ungenauigkeit, dass dem R. Elieser b. Nathan die Selicha אלהים זדים קמו zugeschrieben werde (Anm. 8). Es muss vielmehr heissen, dass sie von ihm verfasst ist. Dabei haben die beiden Helfer in der Noth, die an der kaum 3 Zeilen langen Note mitgearbeitet haben, noch übersehen, dass auch R. Eliesers Piut אוי לי על שברי von den Opfern des ersten Kreuzzugss handelt (Zunz u. a. O. 261).