Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Neutestamentliche Studien
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 303 (sequence 7)
- Language
- German
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NeutestamentLiolie Studien. 303 andere, den Abschluss, den גמר הלין» gerade zu der angegebenen Stunde, nämlich ״ungefähr um die sechste“ (wpa ok was! e%rq) geschehen zu lassen.!Die Schwierigkeit, welche die Ausleger in dieser Stundenangabe erblicken, kann man nur dann zugeben, wenn man die ausdrückliche Beziehung auf den Bitus entweder nicht bemerkt, oder nicht beachtet. Dem Evangelisten kam es darauf an, die Hinrichtung genau zu der Zeit statt- :finden zu lassen, zu welcher das Passah geschlachtet wurde, welche III BM 23, 5 mit den Worten בין הערבים bezeichnet wird, die aber nur zufolge rabbinischer Tradition und Auslegung als die auf den Mittag folgende, 6V2 Stunden nach Tagesanbruch beginnende Nachmittagszeit bekannt ist. Es war also kein grosser Spielraum für die Schlachtung des Passah gegeben, zumal das tägliche Abendopfer voran ging und die Schlachtung desselben über den dafür bestehenden Anfangstermin, gleichfalls ®בין הערבי), hinaus sich, verzögerte. Wenn aber der Büsttag des Sabbath auf Freitag fiel, so wurde der für das Abendopfer festgesetzte Anfangstermin, nämlich 61/2 Stunden nach Tagesanbruch, bei Theilung des Tages in 12 Stunden, präcis eingehalten und sogleich danach das Passahopfer geschlachtet (M. Pesach. 5, 1 ff.). Es stellt sich also heraus, dass, da die Passion am Freitag stattfand, wenn die Uebergäbe um die sechste Stunde erfolgte, der Act der Kreuzigung selbst der Zeit nach mit der an diesem Tage für die Schlachtung des Passah beobachteten genau zusammentraf, da nach Baum er, Palästina, S. 262 die via dolorosa eine deutsche 'Viertelmeile beträgt. Vergleicht man überdies die Darstellung dieses Evangelisten mit derjenigen der Synoptiker, welche übereinstimmend die Kreuzigung schon vor der sechsten Stunde beginnen und den Tod Jesu erst um die neunte eintreten lassen (Marc. 15, 33 f. Mt. 27, 45 f. Luc. 23, 44 f.), so tritt der Unterschied in der Zeitangabe so auffallend hervor —־ der Tod Jesu erfolgt bei dem 4. Evangelisten augenscheinlich sehr bald nach der Kreuzigung, was sowohl aus der Schilderung an sich, wie aus der Unterlassung des crucifragium hervorgeht —, dass man die Absicht, den ganzen Act mit der Schlachtung des Passahopfers eoincidieren zu lassen, nicht verkennen kann. Eine solche genaue Anpassung ist ohne eingehende Kenntniss der rabbinischen Bestimmungen und ohne das Vornehmen, darauf einzugehen, nicht denkbar. (Schluss folgt.)