Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 3)
- Language
- German
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94 Emaneipalions-Bestrebungen in Breslau. von etwa- 60 auf 600 Familien an ge wachsen war,1) und dass genau so wie früher wieder die aus Zülz, Lissa, Krotoschin, Glogau u. s. w. eingewanderten polnischen und schlesischen Handelsjuden ihre eigenen Gemeinden bildeten, und ihre eigenen Aeltesten und eigenen Bethäuser besassen. Dies Letztere war um so eher möglich, als die seit 1744 Privilegierten zwar eine Gemeinde bildeten, aber als solche ein Gesammtprivileg nicht besassen. 2 3) Die an der Spitze stehenden Aeltesten erhoben zur Bestreitung der Gemeindekosten seit 1745 eine Fleisch- Steuer von zwei Pfennigen pro Pfund, die aber infolge der grösseren Ausgaben und der SilberlieferungsSteuer8) allmählich sich auf einen Groschen erhöht hatte und dadurch besonders für die unteren und mittleren Klassen der Gemeinde äusserst drückend geworden war. Die eigentliche Staatssteuer, der Servis, wurde von jedem nach einer von den Aeltesten vorgenommenen Schätzung direct an die Serviskommission entrichtet. Fortwährende Klagen über die ungerechte Ye1> teilung derselben bewirkten jedoch, dass die jährlich von der Gemeinde aufzubringende Summe endlich auf ca. 1900 Thaler fixiert wurde; 1100 davon erhielt der Staat, der Best floss in die Gemeindekasse, da selbst die erhöhte Fleischsteuer nicht mehr zur Bestreitung der Ausgaben reichte.4 *) Die kulturellen Yerhältnisse der Gemeinde waren keine besonders glänzenden. Zwar war auch sie nicht ganz unberührt geblieben von den neuen Gedanken, die das Auftreten Mendelssohns blitzartig unter den Juden hatte auffiammen נ) G.-A. Personenverzeichnisse der Gemeinde. 2) Hierauf beriefen sich später einmal die Aeltesten, als sie für einen . von Juden begangenen Diebstahl nach dem Gesetz von 1744 solidarisch haften sollten, indem sie erklärten, dass sie, da sie als Gemeinde nicht privilegiert seien, auch nicht gemeinsam haftbar sein könnten. G.-A. Miscell. 1789/90. 3) Heber die SÜberlieferung vgl. Geiger II, 101״ Die Breslauer Gemeinde hatte jährlich 3112 Thaler unter diesem Namen an die Staatskasse zu zahlen. G.-A. Mise. 1789/90. 4) G-A. betr. Errichtung der Stamm-Nummern. St.־A., M. E. XV, 6: I.