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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 93

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 2
Article
Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
Date
1892-01-01
Page
Seite 93 (sequence 2)
Language
German
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Emancipations-Bestrebungen in Breslau. 93 ״unnütze Juden-Volk“ wurde ohne Weiteres aus der Stadt verjagt. Die meisten Hessen sich in der Umgegend, in Hundsfeld, Auras u. s. w. nieder und gründeten dort Gemeinden. Die in Breslau zurückgebliebenen Familien darften nur je ein Kind verheiraten und waren alle solidarisch für jeden einzelnen haftbar. Fremde Juden durften nur drei Tage sich in der Stadt aufhalten und hatten dafür täglich acht Groschen zu entrichtenJ) Es dauerte jedoch nicht gar lange, bis die ersten Ausnahmen gemacht wurden. Einigen neuen Familien wurde das Privileg erteilt, sich in der Stadt ansässig zu machen. Die Juden aus Glogau, Auras und Dyhrenf 11 rth durften gegen geringeres Eintrittsgeld und auf länger als drei Tage die Stadt besuchen, die ans Hundsfeld und Festenberg erhielten sogar gegen eine jährliche Abgabe von 12 Thalern überhaupt freien Zutritt. Während der Kriege Friedrichs mit Oesterreich Hess man Juden, welche das Münzwesen und die Fouragelieferungen übernommen hatten, sich ansiedeln. Hach dem Kriege wurden die sogenannten General- Privilegien eingefübrt, durch deren Verleihung die betreffenden Familien in Bezug auf den Handel völlige Freiheit-1 2) und 'auch das Recht erhielten, beliebig viele ״Famulizpersonen“ zu halten. Wer also jetzt von auswärts eimwandem wollte, brauchte sich nur als Famulizperson eines Generalprivilegierten auszugeben, und konnte dann ungestört leben und Handel treiben. Damit aber diese mehr oder minder offenkundig geduldete Umgehung des Gesetzes nicht gar zu sehr gegen das bestehende Recht verstosse, wurden an die Zuzügler allerlei Titel verliehen: Tolerirte über das Reglement, Fhcentristen, Tagegroschen - Entricliter 11. s. w. Es kann nicht Wunder nehmen, dass infolge dieses fortwährenden Zuflusses von aussen die Breslauer Gemeinde seit Erlass des Friedericianischen Gesetzes bis zum Tode des Königs nicht nur nicht ausgestorben, sondern von ungefähr 300 auf 3000 Seelen und 1) Ygl. über das Gesetz: Schl. Pr.-Bl. 1838, Bd. 108, S. 385 f. 2) Yergl. Geiger I, 103; II, 145 f.

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