Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 1)
- Language
- German
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64 Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde. Von Dr. J. Perles in München. - (F ortsetzung). In der Mischna Den1ai c. 5 werden verschiedene Arten des Brodankaufes vom Bäcker selber, vom פלטד, vom מנפול und vorn סימון angeführt. Jeruschalmi erklärt ausdrücklich, dass der פלטר seine Waaren von verschiedenen Bäckern tauft: פלטו־ משתמש בכמח נחתומים, ebenso bemerkt auch Bertinoro, dass der פלטר eine grössere Quantität Brode von dem Bäcker kaufte, um sie auf dem Markte einzeln zu verkaufen. פלטר ist durch 7c(0X7j׳c7]p Verkäufer oder npavfjp (vgl. Beckendorf in Zeitschr. der D. M. GL 42, 389 ff.) oder Factor (פטטיר fattore: Isaak b. Malkizedek von Siponte) erklärt worden. Es ist 7zXccz10cfA0c, 7uXccc7aap10$, 71Xaz^CapL0<; nach Duc., gl. gr., Commerciarius, qui placiam habet in foro ad vendendum merces suas, also ein Händler, der von den Bäckern das Brod kauft, um es auf dem Markte zu verkaufen. Darum wird es im Talmud Schekalim als Benachtheiligung des Armen hingestellt, wenn derselbe genöthigt ist, von dem Händler tkeurer als von dem Bäcker selber zu kaufen: TV\ ולא תאמין בחייך הלוקח פת מן הפלטר. Anders gestalten sich dann die Kaufsbedingungen bei dem Kaufmann, der das Eecht eines Monopols (מנפול) gegen eine Leistung an den Staat erworben hatte und bei dem פישון dem Getreidelieferanten en gros, dem staatlichen Proviantmeister, der den Privatgetreidehändlern בעלי בתים מוכרי תבואה, (Demai 11, 4, Kelim XII, 1; Tosefta Kelim ב״מ, II) gegenüber gestellt wird. Die orccbvai waren auch Staatsbeamte, denen aus dem Staatsschätze oder aus freiwilligen Beiträgen zum Ankäufe von Getreidevorräthen Gelder za ciTüMvtä angewiesen wurden. In Babli Svnhedrin 26a ist א ג יסטו ן in אגיד סימון, ferner in der damit zusammenhängenden, von den Commentatoren und Lexicographen missverstandenen Stelle jer. Synhedx. III, hal 5, und Schebuoth, hal I und II, ist האספזו in הסטון zu emendiren. Man vergleiche beide Stellen: