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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 108

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
36 (1887)
Issue
Heft 3
Article
Die Bedeutung der Priesterschaft für die Gesetzgebung während des zweiten Tempelbestandes
Date
1887-01-01
Page
Seite 108 (sequence 12)
Language
German
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108 Die Bedeutung der Priesterschaft für die Gesetzgebung Aufregung im Geheimen der scheinbaren R»che nicht trauen und durch Auswanderung ins Ausland ihr Leben zu sichern suchen. Nahm dieser Auswanderungszug zu, so konnte das heilige Land von den judäischen Bewohnern und, was am empfindlichsten ge - wesen wäre, von den priesterlichen Familien entvölkert werden. Die Verordnung, daß Priester, welche mit Heidenland in Beruhrung kämen, so ipso als levitisch unrein gelten sollten, war gewiß erlassen, um ihre Auswanderung zu hemmen. Sie ist demnach nur mit Rücksicht auf die Priesterklasse erlassen worden und steht mit den Polemos des Varus in pragmatischem Zusammenhange, in runder Zahl 80 Jahre vor der Tempelzerstörung, genauer aber einige Zeit nach den Wirrnissen, also zwischen 4 und 1 vor christl. Zeit. Eine Ausnahme mußte mit dem Gebiete im Partherlands gemacht werden, wo eine dichte judäische Bevölkerung vas judäische Babylonien mit den beiden größeren Städten Nearda (Nehardea) und Seleucia bewohnte. Hier gab es zahlreiche Priesterfamilien, wohl noch aus der Zeit des babylonischen Exils, die nicht in die Urheimath zurückgekehrt waren. In der talmudischen Literatur kommen viele Gesetzeskundige aus dem Parther-Lande vor, welche den Namen K a h a n a führten; sie stammten aus ahronidischen Geschlechts. Noch manche andere gehörten demselben Geschlecht« an, wie M ar- Samuel, Chija e Bar-Abba, Rabba, R. Seira. Alle diese Priester in Babylonien konnte man doch nicht gut, weil sie außerhalb Palästinas angesiedelt waren, als levitisch verunreinigt erklären. Dazu kam noch, daß die babylonischen Judäer von ihrem Feldertrage die Priesterhebe abzuscheiden und den Ahroniden zum Verzehren zu übergeben pflegten, wovon Laien nicht genießen durften 1). Wenn auch der Ausspruch: ״Wer «) Viele Stellen in der talmudischen Literatur geben deutlich an, daß die Babylonier Terumah gegeben und die Priester sie nur in levitisch reinem Zustande genossen haben. Vgl. B. Bechorot 27»: Jerus. Challa

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