Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 35 (1886)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Der historische Hintergrund und die Abfassungszeit des Buches Esther und der Ursprung des Purim-Festes
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 441 (sequence 17)
- Language
- German
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׳ Esther Ündי der Ursprung des Purim-Festes.! einen heimatlichen N a m e n-o׳^!v-״ ׳0׳Tage der F ä s fte r". ׳ So starr auch! die jubätfche Na tio aatität in der nachexilischen - Zeit seit Esra und Nehemia wurde» so war sie doch empfänglich für fremde Einflüsse,! - so!weit diese nicht das Gcundwesen ves Cultus berührten. So kann ׳?wohl das Anthe« sterten-!oder-Pthögien-Fest in Judäa als Purim Eingang gefünden haben.!Purim würde allerdings ein Frühlings- oder richtiger B 0 r f r ü h l i n g!s!f e st, hatte ab er keinerlei Beziehung zu dem Pascha, womit es einige Ausleger,! sei es als Vorfeier oder i als Analogie desselben RUsuder nächeMschen Zeit haben in Verbindung bringen wollen. Man muß sich dabei stets gegenwärtig halte», daß das Purim-Fest auch später völlig o h n e religiö ses Geprägeigeblieben isst!!Das einzige religiöse Moment» das später hinzugekommen ist, -ist, daß man die Esther- Rolle an demselben Tage worzulesen pflegt.!Sonst aber behielt es seinen ursprünglichen Charakter, daß an demselben Wein getrunken» auch viel getrunken wurde, Rausch und Freude vorherrschend Maren, Geschenke an Freunde gesendet und dis Ar» men mit Gaben bedacht wurden. Nbch ist! eine Bemerkung in Bezug auf die zweitägige Feier des Puriinfestes erforderlich. Es ist-eben S. 43! aus der Periode der Mischnah-Gesetzgebung (d. h. aus der Zeit vor und nach der Tempelzerstörung, also üm deü Ästfdng der christlichen Zeit), das Gesetz angeführt worden, daß die Dörfler und auch die Kleinstädter dieses Fest an, 14. Adar, die größer» oder ununau« erlen Städte am 15. feiern sollen. Dieses Gesetz scheint aber nicht den ursprünglichen Modus zu reflektiren. Denn aus Esther (S. 21) scheint Herrorzugehen,daß die größern Städte es zwei Tage hintereinander zu begehen pflegten: ״daß sie machen sollten den vierzehnten und fünfzehnten Tag des Adar an jedem Jahre". Ebenso V. 27: ״daß sie diese beiden Tage nach der Vorschrift und in ihrer Zeit begehen sollte!:". <S raeü-Srankl, Monatsschrist xxxv 10 2»