Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 35 (1886)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Stellung der kleinasiatischen Juden unter der Römerherrschaft
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 333 (sequence 5)
- Language
- German
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j Die Stellung der kleinasiatischen Juden unter der Römerherrschast. 333 s Kleinasien, mindestens 50,000, umzubringen befohlen hatte, i scheinen dis jonischen Juden zu den Römern gestanden zu haben,! was eben daraus folgt, daß ste die heiligen Spenden vor seiner räuberischen Hand zit bergen suchten. Als ihn dann Sulla be» siegte und so weit demüthigte, daß er um Frieden zu bitten gezwungen ward, belohnte der römische Imperator die wenigen,! welche in diesem Taumel den Römern treu geblieben waren»; wie er diejenigen kleinasiatischen Griechen, welche ihre Kriecherei!, gegen Mithradat bis zur Vergötterung getrieben hatten, empfindlich nach Sullanischer Art züchtigte. Den Juden, die wohl! zur römischen Partei gehalten, und möglicher Weise dem Sieger j Vorschub geleistet hatten, zeigte er in sofern Wohlwollen'), z daß er denen in den Großstädten, welche besondern Eifer für j das römische Interesse bewährt hatten, das römische Bürgerrecht ertheilt hat *). Ganz besonders wurde ihnen wohl die Religions-! freiheit gewährleistet; diese ^bestand darin, daß sie sich zum Gottes | dienste versammeln, daß sie am Sabbat und Festtage nicht vor § Gericht geladen werden, und daß sie ihre Spenden für den Z Tempel nach Jerusalem senden dürften s). --׳ | ,J In einem Rundschreiben des Kaisers Augustus zu Gunsten der | kleinastatischen Juden ist bemerkt, daß diese schon von Alters Zeit | her, den Römern gutgesinnt gewesen (Jos. Altth. XVII, 6, 2) -. srteidrj | to e^vog zwv ’IovSaCmv e i) %ä q t, at o v evQed7j, ov (16vv 6v I T(p iveatmn xatQÜ), aXXa kal i v 1; fyrtQoy ey ev 1] ףi vq>'• ’ | rtqog tdv dij/wv twv ‘Pcofxatmv. s *) Aus den später zu erwähnenden Erlassen geht hervor,, daß | jonische Juden, namentlich die in Ephesus, das römische Bürgerrecht be-;j saßen. Da es nicht bekannt ist, daß dieses ihnen durch einen besondern Senats-Beschluß ertheilt worden ist, so kann es nur von dem Imperator und Diktator Sulla ausgegangen sein. In der nach-Sullanischen Zeit s hatten ste keine Gelegenheit, den Römern Dienste zu erweisen. Unter j Pompejus galten sie als Reichsfeinde. Erst Julius Cäsar, seine Parteij genossen und Augustus erwiesen ihnen Gunstbezeugungen.! *) Das. XVI 2, 3 : cPm(1aCmv abrolg (zolg 'lovdaCog tjjs ‘ ’Iwviag) emzQeipävrwv xarä xovg oixscovg £rjv vöfiovg.