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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 8 · p. Seite 330

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 8
Article
Stellung der kleinasiatischen Juden unter der Römerherrschaft
Date
1886-01-01
Page
Seite 330 (sequence 2)
Language
German
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ä30 Die Stellung der kleinasiatlschen Juden Unter der Römerherrschast. | mochten sich seiner Botmäßigkeit nicht fügen, und es machte ihm V Sorge, daß diese während seiner Operation in Griechenland I hinter seinem Rücken abfallen und eine kriegerische Haltung geß gen ihn annehmen würden. Er brauchte dafür eine zuz verlässige Besatzung. Zu diesem Zwecke verpflanzte Antiochus j 2000 jüdische Familien, auf deren Anhänglichkeit und Treue er | baute, aus Mesopotamien und Babylonien, in diese kleinasiatischen § oder jonischen Landschaften, vertheilte sie in die wichtigsten Plätze | und räumte ihnen bedeutende Vortheile ein, ganz besonders die j Freiheit, nach eigenen Gesetzen leben, d. h. ihre Religionseigen-. j heiten bewahren zu dürfen *). Die aus der Lranseuphratensi- 4 ') Josephus Alterth. XII, 3,4 gegen Ende. Daselbst 3, 2 ist zwar angegeben, daß bereits ein halbes Jahrhundert vorher der syrische König Antiochos H (Theos), den Juden in Jonien das Bürgerrecht ertheilt habe (nofareCa, 7jv amolg k'Scoxsv *ävt;lo%o$ — ®sog). j Allein das ist ganz unmöglich. Denn wie sollten Juden damals schon unter den Kämpfen der Diadochen sich in Jonien angesiedelt haben? Außerdem hatten die syrischen Könige vor Antiochos Magnus kein verfügbares Territorium Ln Jonien. Dieser machte zuerst Ansprüche auf - Kleinasien, weil dieses Land früher den asiatischen Königen, d. h. den Z Persern gehört habe, also sein Erbbesitzthum sei (Appian de rebus Syriacis 1). Die Seleuciden hatten ihre Besitzthümer von Syrien bis f Indien, aber nicht Kleinasien zu eigen, daß sie berechtigt gewesen wären, § einer eingewanderten Colonie Privilegien zu ertheilen. Das kleinasiatische Westküstenland gehörte den Königen oder Tyrannen oder den Freistädten, J über welche die syrischen Könige kaum Hoheitsrechte besaßen. In contra j Apionem (II, 4) giebt Josephus sehr unbestimmt an, welche von den Nachfolgern des Seleukps Nikator den Juden in Jonien das Bürgerrecht j erthsill hat. Nachdem er angegeben, daß Seleukus I den Inden in j Antiochien die Rechtsgleichheit ertheilt habe, fügt er hinzu: *Ofiotwg f 01 iv *Ey)8rG(p xai xarä xijv äXX7]v *loovcav xoZg av&iyeviai noXCtatg ö{100vv(j,ovcü, tovto tmxqccgxovtcov avtolg x a> v 6& a So- I %0}v. Es scheint, daß bei dem Streite der jonischen Juden mit den Einwohnern wegen des Bürgerrechts vor Augustus' Minister Agrippa, wovon Josephus in Alterth. XII, 3, 2 und XVI, 2, 3 spricht, die erstern ihre Privilegien geflissentlich auf Antiochos Theos zurüÄgeführt haben, weil es ihnen nicht geziemend schien, Antiochos Magnus, der ein Feind der Römer war, als Urheber derselben Zu nennen. Da die Römer die

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