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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 4 · p. Seite 154

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 4
Article
Leistung des Advocaten Dr. Kopp im Prozesse Rohling-Bloch
Date
1886-01-01
Page
Seite 154 (sequence 10)
Language
German
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154 Leistung des Advocaten vr. Kopp im Prozesse Rohling-Bloch. Und da fand sich irgend ein hungriger Justus, der sich dachte: Rohling weist, daß ״Dam" hebr. Blut heißt, er weist auch, daß ״Bethula" Jungfrau heißt. Warum soll ich ihm nicht eine Stelle verkaufen, in weichen! diese Worte freilich in einer Beziehung Vorkommen, die mit der von ihm gesuchten absolut nichts zu thun hat? Rohling zahlte und dev Soharhändler übersetzte. So ward die Welt mit der Entdeckung bereichert, vor welcher die Orientalisten stehen meinend, Rohling sei nicht ganz bei Sinnen. Nein, bei Sinnen ist er, aber wahrlich ich würde vorziehen gar keine Sinne zu haben als sie so zu verwerthen. Offen gesagt weiß ich nicht, warum sich nicht einmal für die Rohlinge der Zukunft ein industrieller Lump finden sollte, der eine Stelle einfach schmiedet und sie gegen anständiges Honorar verkauft. Aber ich möchte diesen Zukunftsfanatikern doch einen Rath geben. Wir leben immerhin in einer Zeit echter Wissenschaftlichkeit, die sich nicht leicht ein 3c für ein U vormachen läßt und in welcher die Lüge jene Nolle des Pfeils spielt, der versagend den Schützen trifft. Wahrlich, man soll unsere Zeit nicht schelten trotz eines gewissen Atavismus, der die Rohheiten früherer Jahrhunderte wieder einmal auf die Bildfläche bringt. In früheren Jahrhunderten waren die Juden von Tisza-Eszlar nicht blos verloren, sondern nachdem der Herr Folterer sie wahrscheinlich so lange gequält hätte, bis sie alles Wünschenswerthe, sogar das nach physikalischen Gesetzen Unmögliche ausgesagt, wäre in die Jahrbücher der sogenannten Geschichte eingetragen worden: Anno so und so haben die Juden so und so nach eigenem Geständniß auf Grund ihres Ritus das nachbenannte grauenhafte Verbrechen begangen. Dieser Bereicherung der Weltgeschichte stellt unsere Zeit ihre unbequemen öffentlichen Verhandlungen, leider auch ihre wiffenschaftliche Kritik entgegen und bereitet so den Herren Hetzern und Fanatikern ungebührliche Schwierigkeiten. Das Wiener Obergericht hat so eben

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