Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 3 · p. Seite 108

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 3
Article
Eine Strafmaßregel gegen die Leviten
Date
1886-01-01
Page
Seite 108 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2829132-2829612-2829616-2876010--23398-2876030
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

108 Eine Strafmaßregel gegen di« Leviten. daher, daß mit dem Untergang des Tempels die Leviten ihre Bedeutung verloren, während die Ahroniden noch immer ihr patricisches Ansehen behalten hatten. Dieses Verhältniß dauerte fort bis zum Ende des dritten oder Anfang des vierten Jahrhunderts. Es wird erzählt, daß R' Chija Bar« Abba, Jünger des R' Jochanan. weil er Ahronide war und ihm der Zehnten aufgezwungen wurde» er aber es als widergesetzlich ansah, ihn anzunehmen, lieber ins Ausland ausgewandert ist, um der Zudringlichkeit zu entgehen, und auch andere Priester mochten den Zehnten nicht annehmen'). Im vierten Jahrhundert begann eine Veränderung, diejenigen, welche den Zehnten für die Ahroniden für ungebührlich hielten, ihn aber doch nicht den Leviten zuwenden mochten, gaben ihn den Gesetzeslehrern*). G. ‘) I. Maasser Scheni p. 56 b: לא נסב מעשר ר' אחא NM ר׳ לא נסב מעשר. ר׳ חייא בר אבא הורי על גרמיה לצאת לחוץ לארץ כנין דלא מיסב מעשר. *) Das. ר׳ יוגה יהב מעשרו׳ לר' אחא בר עולא לא משום דהיה בחן אלא משום דלעי באודחזא.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.