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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 3 · p. Seite 103

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 3
Article
Eine Strafmaßregel gegen die Leviten
Date
1886-01-01
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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®ine Strafmaßregel gegen die Leviten. 103 Ueberhebung sie gewissermaßen degradiren wollten. Wie Mose einst, hätten sie ihnen zurufen können: ״Ist es nicht genug, daß ihr ausgesondert seid, so verlangt ihr noch die Priesterschaft? " Am empfindlichsten konnten die Leviten getroffen werden, wenn ihnen ihre Einnahmen, der Zehnten; von der Ernte, entzogen würde. Dadurch müßten sie in Armuth gerathen und noch dazu ihre Stellung als zweiter Stand unter den Ahroniden und über die Laien (ישראל) einbüßen. Diese Stellung verdankten sie lediglich dem Umstand, daß die Ackerbesitzer ihnen einen Theil der Ernte verabreichte. Wurden sie dieser Gerechtsame beraubt, so würde das Volk sie nicht mehr als höheren Stand betrachten. Es ist demnach höchst wahrscheinlich, daß die Priestergeschlechter oder ihr eigenes Collegium בית דין של כהנים) den Akt durchgeführt haben, daß der Zehnten nicht mehr laut Vorschrift den Leviten, sondern den ahronidischen Priestern geliefert werde. Macht dazu, diesen Beschluß durchzuführen, besaßen sie in vollem Maße. Sie verfügten über Sklavenbanden, die sie nur in die Tennen der Ackerbauer zu beordern brauchten, um sich von ihnen durch Zwang, auch mit Stockschlägen') den Zehnten verabfolgen zu laffen. Möglich, daß sie auch ohne Gewaltmittel den Zehnten an sich ziehen konnten, wenn die Einrichtung noch bestanden haben sollte, welche früher für den Zehnten bestanden hat. Nehemia hatte nämlich, um die gleichmäßige Vertheilung der Gebühren ') Vgl. Josephus Alterth. XX 9,2, wo erzählt wird, daß die nach dem Vorgänge des reichen Priesters Annanias die Land» bescher mit frecher Gewalt gezwungen haben, nur ihnen und nicht den, nicht zu den Geschlechtern zählenden Priestern den Zehnten zu geben, wodurch diese in Noch geriethen. Daselbst ist aber nur die Rede von dem Priesterzehnten (rmv £eQi(0v dex&tao d. h. von dem Zehnten des Zehnten (תרומת מעשר) und nicht von dem Le« oiten-Zehnten.

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