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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 3 · p. [Seite]

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 3
Article
Eine Strafmaßregel gegen die Leviten
Date
1886-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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AhlliÄMgeii Live Strafmaßregel gegen die Leviten. Eine höchst verwunderliche Ansicht stellt einer der ältesten Mischna-Lehrer auf, R'Eleasar Ben Asaria» daß der Zehnten» welcher nach dem pentateuchischen Gesetze den Leviten gebührt, diesen ganz entzogen und den Ahroniden zugewendet werden soll (Hauptstelle Jebamot 86 a, b. Khetubot 26a und andere St.), ח״ר תתמה לכהן וטעשר ראשון ללוי דברי ר' עקיבא . ר' אלעזר עזריה אומר לכהן p. Es sei von vorne herein bemerkt, daß R' Elasar, obwohl selbst Ahronide, keines Weges xro domo diese Ansicht vertreten hat; denn er war sehr reich und auch zu gewissenhaft, um sich zum Nachtheil der Leviten ein Recht anzumaßen, wenn er nicht von der Berechtigung dazu überzeugt wäre. In dem ciiirten Passus ist R' Akiba als Vertreter der gegnerischen Ansicht aufgeführt. Im jerusalemischen Talmud wird dagegen der ältere Gesetzeslehrer R' Josua Ben-Chanania angeführt, der das pentateuchische Gesetz unverändert gewahrt wissen wollte, (I. Maasser Scheni x. 56 d). איתפלגון ר׳ יהושע חנניה אמר אץ נותנץ מעשר לכהונה ור׳ לעור בן עזריה אמר נותנין p מעשר לכהונה. In beiden Talmnden wird eine Anekdote erzählt, wie R' Akiba durch ein Mittel verhindert hat, den Vertreter der Ansicht, daß der Zehnten den Ahroniden gebühre, diesen <» ra«»«Sranrl, Monatsschrift xxxv 7

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