Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 34 (1885)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Historische und topographische Studien
- Date
- 1885-01-01
- Page
- Seite 297 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2829132-2829598-2829606-2875594--22963-2875614- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Historische und topographische Streiszüge. 297 Das Sends chreib en ist demnach unter Constantius' Regierung erlassen worden. Also unter diesem Kaiser ist der Kalenderbehörde untersagt worden, ein Schaltjahr zu machen. Dieses Verbot der Jntercalation darf nicht etwa als ein Religionszwang angesehen und mit der Ver« folgung in Zusammenhang gebracht werden, welche der Cäsar Gallus von Antiochien aus in Folge einer kriegerischen Bewegung der Juden über diese oder eigentlich über einige Städte verhängt hat. Denn eins eigentliche Religionsverfolgung kann man diese Verfolgung und andere von dem Feldherm Urisicinus unter diesem Kaiser gegen die jüdischen Gewissen ausgeübten Vexationen nicht neunen. Nach reiflicher Ueberlegung und Erwägung der Quellenangaben muß ich in diesem Punkte Zacharias Frankel zustimmen (Einl. in den jerus. Talmud p. 88 b) und von meiner frühern Ansicht abgehen, nämlich daß damals keine eigentliche Religionsverfolgung stattgesunden hat. Sodann fand diese in den Chroniken verzeichnet« Verfolgung gegen die Juden im Jahre 353 statt, und in diesem Jahre war Raba, an den die obenerwähnten Thatsache von dem Verbot der Jntercalation erging, bereits gestorben. Folglich ist dieses Verbot noch vor dem Ausbruch des Ausstandes der Juden unter Gallus erlassen worden. Noch eine andere Andeutung ist im Talmud gegeben, daß zur selben Zeit das Jntercaliren verboten war. An dasselbe Oberhaupt Raba ließ R' Houn b. Abin die Weisung ergehen: ״D enn Du finde st, daßder Winterabschnitt sich bis zu m 16. N iß an hinzieht, so machedas Jahr zum Schaltjahr, ohneSkrupelzu haben l) d. h. wenn das Frühlingsäquinoctium noch nicht am 16. Nisan eintrifft, so sei dies eine Jndication für die Nothwendigkeit eines Schaltmonats. Diese Regel wurde gewiß in Palästina ■ ') Rosch ha Schäna 18 a: שלח ליד. ר' הונא בר אבין לרבא בי חוית רמשכה תקופת טבת ער שיחסר בניסן עברה לראי שווא ולא תיחוש לה י אביב של תקופה שיהא בחורש ניסן.