Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 33 (1884)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die kriegerische Bewegung in Palästina am Ausgange des zweiten Jahrhunderts
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 490 (sequence 10)
- Language
- German
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490 Die kriegerische Bewegung in Palästina damit zusammen, daß Severus den Samaritanern-(Palästinensern in Neapolis o. S. 483) die Strafe erlassen hatte, die er ihnen früher aufgelegt hatte. Er wollte damit die Feinde der Judäer begünstigen; vielleicht hatten die Samaritaner ihn bei dem Kampf gegen die Juden Vorschub geleistet. — Der Aufstand der Juden gegen Severus hat demnach zwischen 198—200 stattgefunden. Sollte in den talmudischen Quellen von dieser kriegerischen Bewegung in Palästina keine Andeutung vorliegen? Doch, eine halb historisch, halb sagenhafte Tradition wird mitgetheilt, die aber richtig gestellt werden muß. Es wird nämlich erzählt, daß zwei Gssetzeslehrer, R' E l e a s a r, Sohn des S i m o n b e n I och a 1 und N' Jsmael, Sohn desN'Josö, von der römischen Behörde den Auftrag oder die Weisung erhalten hatten, Religionsgenossen aufzusuchen und sie zur Strafe zu überliefern. In der Quelle läßt sich leicht das Historische vom Sagenhaften scheiden, der Kern der Erzählung hat nämlich in Babylonien eine Umbildung erhalten. Die Tradition dieses Kernes im hebräischeu Style klingt durchaus glaubwürdig: (Baba mezia 83ab) שלח ליה ר׳ יהושע בן קרחה (לד אלעזר בן שמעון) חומץ בן יין עד מהי אתה מומר עטו של אלהינו להריגה? שלח ליה קוצים אני מכלה מן דברם. שלח ליה: יבא בעל הכרם ויבלה את קוציו ־ * ־. Also historisch ist es, daß R' Eleaser Juden der römischen Behörden zur Strafe überliefert, und daß er deßwegen von N' Josua b. Karcha herb getadelt wurde. Er nannte diese Ausgelieferten ״Dornen", d h. Unwürdige. Der im b. Talmud hebräisch gegebene, also ursprünglich gehaltene Schluß,! welcher auch im jerusalemischen Talmud vorkommt (w. u. Notehat in einem ällern aus Palästina stammenden Agadawerke «inen Anfang, welcher deutlich angiebt» daß ein Gesetzlehrer direkt von der römischen Behörde zum Häscher oder Angeber gegen seine Religionsgenossen ernannt worden war. (Pesikta X, Beschalach ed. Bub er p. 91 b