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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1884-01-01 · Heft 9 · p. Seite 397

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
33 (1884)
Issue
Heft 9
Article
Montefiore, Crémieux und Riesser
Date
1884-01-01
Page
Seite 397 (sequence 13)
Language
German
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Montefior«, Cremieux und Rießer. S»7 1840 kurz vor seiner Reise nach Alex, wird Cremieux in einer erlauchten englischen Gesellschaft mit den Worten vorgestellt: Ich stelle Ihnen Herrn Crsmieux, ein ausgezeichnetes Mitglied der französischen Barre, vor, der, wenn auch Israelit, die Proteflanten gegen heftige Verfolgungen vertheidigt hat. Im Innern Frankreichs längst schon berühmt, lernen die Juden des Auslands ihn erst dadurch als ihren Genosse» kennen, daß er in der Grabrede an der Bahre seines Freundes, des Bischof Grögoire's sich ausdrücklich als Jude bekannte'), Durch die Herausgabe des Code des Codes in Gemeinschaft mit Ion- Balton (1835) begründete er seinen Ruf als ausgezeichneter Gesetzeskenner und seine Befähigung zum Justizportefeuille, das er später zweimal erhielt. Es sei mir gestattet, zwei weniger bekannte Episoden aus seinem Leben hier anzuführen. Als der wegen seines Verrathes an der Herzogin von Berry berüchtigte Deutz, nachmals ein Convertit und Schwager des convertirten Abbe Drach's es wagte, sich an Cremieux mit der Bitte zu wenden, zu seinen Gunsten ein Memorandum anzufertigen, antwortete ihm dieser: ״Wenn Sie auf mich als ihren Glaubensbruder gerechnet haben, so haben Sie sich geirrt. Sie gehören keiner Confession an, keine will Sie haben; denn Moses hat diejenigen dem Verderben geweiht, die ein Verbrechen begehen wie das Ihrige, und der von einem seiner Jünger Ausgelieferte ist ein genug beredtes Zeugniß vor dem Tribunal des Christenthums." Ein andermal wird er von einer Dorfgemeinde in der Nähe von Lunel angegangen, dm Ortsgutsherrn zu verklagen, welcher ein Weihebecken, das er «Hedem der Kirche geschenkt hatte, in Folge eines Zwistes mit dem Pfarrer aus der Kirche hatte nehmen lasien. Cremieux räth der Gemeinde vom Processe ') Sulamith 8. I. S. 207.

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