Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 32 (1883)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in Breslau
- Date
- 1883-01-01
- Page
- Seite 562 (sequence 20)
- Language
- German
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* 562 Geschichte ׳ -er Juden in Breslau-׳ Mschnitt I. bis zum Schlüsse unserer Periode noch keine besondere Judengasse existirte. Daher konnte noch an die christlichen Bürger die bereits erwähnte Forderung gestellt werden, den während der Nacht um Hilfe rufenden jüdischen Nachbarn unbedingt beizustehen 1). Der Zins, welcher von den Behörden der Judesischaft auferlegt ward, wurde seitens der letzteren auf die einzelnen Mitglieder nach dem Verhältniß ihres Vermögens vertheilt. Für etwaige durch Nichtzahlung unvermögender Personen entstehende Ausfälle mußten die übrigen Glaubensgenossen einstehen. Dieser lästigen HastpflichL suchten sich viele zu entziehen, und es gelang! auch manchen, namentlich unter der Regierung des stets geldbedürftigen Königs Johann, eine hieraus bezügliche Concession Urkunde des Königs Johann vom 13. April 1345 (ib. p. 102): . . . pro- 2nitt6nts8, 608 prolnäs 6t h e r e d e s ipsorum non u 110 u m q u a m t e'm p 0 x e aggrayare . . . Allein es ist hier von keiner unbegrenzt e n Zeitdauer die Rede, vielmehr wird ganz bestimmt von einem nur vier Jahre umfassenden Zeitraum gesprochen, und auf die »bo16׳äsL« soll eben nur diese Zeit hindurch die ihren Eltern (falls letztere nämlich innerhalb dieser Periode sterben sollten) gewährte Vergünstigung übertragen werden. Daß nicht erst nach 1349, wie der genannte Forscher meint (ib. p. 78), die Niederlassung der Juden in Breslau nur auf eine festbegrenzte Zeiit gestaLLet ward, ersehen wir aus einer Urkunde vom 3. April 1342, in welcher der Rath erklärt, eine gewisse Anzahl von Familien auf zehn Jahre in die Stadt ausgenommen zu haben lZeitschr. s. Gesch. Schlei. VI p. 876). '*) Das vermischte Zusammenwohnen bis zur Katastrophe von 1349 .ergiebt sich aus einem uns erhaltenen Verzeichmß vom Jahre 1355 über den Verkauf von ehemals Juden gehörigen Grundstücken; hiernach lag eins derselben zwischen dem Grundeigenthum Zweier namhaft gemachter christlicher Bürger.