Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1883-01-01 · Heft 12 · p. Seite 561

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
32 (1883)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in Breslau
Date
1883-01-01
Page
Seite 561 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829570-2829583-2874554--21944-2874601
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

(Bis zur großen Verfolgung im Jahre 1349)- 561 damals gewiß eine der bedeutendsten in Schlesien gewesen ist. Ueber ihre inneren Einrichtungen und Verwaltung erfahren wir natürlich aus den christlichen Quellen nur sehr wenig. Es dürfte ihnen etwa Folgendes zu entnehmen sein: An der Spitze stand ein Rabbiner, welchem nach dem sogenannten jüdischeu Recht die Gerichtsbarkeit in CivilstreitigkeiLen seiner Glaubensgenossen unter einander zustand, und der auch befugt war, den Bann auszusprechen. Die Gemeinde befand sich im Besitze zweier Synagogen ') und eines Friedhofes a); auch waren mehrere Lehrer *) und Fleischer 4) vorhanden. Von ihren Verhältnissen zur Stadt und den Fürsten haben wir bereits im Laufe der bisherigen Darstellung das wesentlichste mitgetheilt. Es kann noch etwa hinzugefügt werden, daß stein verschiedenen Theilen der Stadt Grundeigenthum besaßen 6) und ') Die ״alte" und ״neue Schule". Letztere, in den nur bis zum Jahre 1345 zmückgehenden Breslauer Schöppenbüchern 1349 zuw ersten Mal ausdrücklich erwähnt, befand sich in der ״Hirsewinkel" (fetzt Röhrgasse) genannten Straße; die alte Schule lag in einer der -Quergassen der Odervorstadt, welche im Jahre 1398 und auch sonst noch als ״Judengasse" (die spätere Ursulinerstraße) bezeichnet wird. — Dies nach A. Schutz: Topographie Breslaus im 14. und 15. Jhrh. (in Zeitschr. f. Gesch. Schles. X, 2 p. 253 und 257/58). a) Nicht jede Gemeinde erfreute sich eines solchen, daher der Transport von Todten von einem Orte nach dem andern sehr häufig vorkam und Gegenstand besonderer Bestimmungen seitens vieler Landesherren und Städte wurde. Auch in den großen schlesischen Judenprivilegien finden sich Vorschriften hierüber. 8) Im Jahre 1345 werden drei derselben gelegentlich genannt, nämlich die ״Schulmeister" (maZi8t6r 86016) Jordan, Radzim und Jsaac (Arch. öst. Geschichtsqn. XXXI p. 102 und 103 No. 1, 2 und 8); gewiß waren aber noch andere Personen vorhanden, welche Schule hielten. 4) Deren fünf ebenfalls 1345 namhaft gemacht werden <1K. No. 1—4). *ל Nach Oelsner (ib. p. 72) galten sie als ״erbangesesjene" Bewohner der Stadt; er beruft sich hierfür namentlich auf folgende Worte in der Graetz,Frankl Monatsschrift xxxu 1s, t 36

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.