Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 32 (1883)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die Agada der Tannaiten
- Date
- 1883-01-01
- Page
- Seite 530 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829570-2829583-2874553--21911-2874570- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5SÖ V Die Agäda der Tannaitm. ' ' . dämonologischen Satze erklärt er den besonderen Schutz, welcher Moses während des Vorüberziehens von Gottes Herrlichkeit zu Theil wird, Exod. 33,22; und in demselben Sinne sei tp 95, II zu verstehen: Erst wenn mein Zorn sich wenden wird, können sie eingehen zu meiner Ruhe 1). — Aus Exod. 16,10, verglichen mit Num. 14,10, schloß er, daß Gottes Herrlichkeit in der Wolke erschien, so oft die Israeliten Moses und Aharon bedrohten, um sie zu schützen 2). In der Discussion darüber, was Höher zu schätzen sei, Studium oder Hebung der religiösen Pflichten, führte Jose den Beweis, daß ersteres wichtiger sei, folgendermaßen2): Das Studium der Lehre ging der Verpflichtung, Erstlinge vom Teige zu geben, um 40 Jahre, der Verpflichtung, Zehnten zu geben, um 54 Jahre, der des Erlaßjahres um 6 t Jahre, der des Jobeljahres um 103 Jahre voran''), llnd wie groß der Lohn des Studiums sei, ist aus Deut. 11,19 und 21, sowie aus ׳<p 105,44 und 45 ersichtlich. Nach einer anderen Aeberlieferung also ungefähr dasselbe, was in Sifrs. Jose Gal. In einer andern Version (S ch önb l um שלשה ספרים נפהחים p. 14 a) fehlt die Angabe ומשום ר׳ עקיבא אמרו. — Eleazar, der Sohn des Jose Gal. spricht von מלאכי שטן, Tos. Ab. Zara L, 17. *) Sifrü ib. Hieher gehört auch die oben S. 510 angeführte Erklärung von Gen. 6, 3: Gott läßt zur Bestrafung der sündigen, vorsündfluthlichen Menschen die Eigenschaft des Rechtes allein, ohne das Gegengewicht der Eigenschaft des Erbarmens walten. 2) Mechiltha z. St. (48 a). ■ 3 4) ©ifie zu Deut. § 41; Kidd. 40 b, wo הגלילי ausgefallen ist. S. oben S. 511, A. 1, 2 und 4. 4) Das Studium beginnt mit der Offenbarung der Lehre im ersten Jahre des 40 Jahre dauernden Wüstenaufenthaltes. Die Pflicht der הלה beginnt sofort beim Einzug in's Land, also 40 Jahre nach der Offenbarung, 14 Jahre später, nach der Eroberung des Landes ff. obenS. 72, Anm.!)die Wicht des Zehnten; sieben Jahre nachher ist das erste Erlaßjahr, und 49 Jahre nach der Eroberung ist das erste Jobeljahr. — Eine andere chrono l ogische Berechnung von Jose s. unten S. 532, Anm. 2. #) Schir r. zu 2,14, nach der Deutung Akiba's.