Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 31 (1882)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Notiz über das Werk Halachot Gedolot
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 475 (sequence 4)
- Language
- German
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…/2829132-2829556-2829567-2873761--21181-2873811- Visual Library
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‘ Notiz über bas Werk 475 .הלכות נדולוח angeführt wird. Anstatt רב פיאס, unter welchem Rapoport Alfasi verstehen wollte, findet sich in der Hs. רב פפייםwahrscheinlich ein אלוף oder ריש כלה, welcher sonst unbekannt ist. Den Namen פפ״ס findet man bereits im Talmud, und auch unter den Masoreten. Vgl. Harkavy in Brüll's Jahrbücher II, 174—5. — Uebrigens braucht man in den gedruckten ה׳יג nur wenige Zusätze anzuuehmen, da die Anführungen des R. Jehudai lange vor seinem Gaonat stammen können, wie Sie in Ihrem geschätzten Briefe richtig bemerken. ר׳ ומינאי und ר' מרי gab es a-uch früher, und wenn die Nachfolger des N. Jehudai gemeint sein sollen, können sie auch als Zeitgenossen betrachtet werden. Die Stelle אגרות רשות (Monatsschrift 1858 S. 223) könnte ר' צחק aus ה״ג entlehnt haben, vgl. וה״ג ור' :11,158 אשכול ׳צדוק vgl. auch שערי שמחה) ה׳ ר״יץ גיאת) II p. ״ובהלכות :כ״ה כתב מפרשי דמן פתקא ררשוותא ובו' ואמר רב צדוק כתב שכותב וכוי" also ה״ג vor ר' צדוק. — Die Deeision עכבר אחר מאלף braucht nicht von ר' כהן צדק zu stammen, nur das Motiv gehört ihm an: והכל משום בל השקצו וכז׳ ווה פירש ר׳ כהן צדק. Daß zu den ה״ג Zusätze hinzukommen, ist nichts Auffallendes, so erhielt auch der סחר רב עמרמ Zusätze. In dem in Warschau gedruckten wird 'ר' מערי angeführt und in der von Zunz Ritus S. 18 erwähnten Hs., auch רב האי, vgl. ׳שרון Y. 135. — Anderseits werden die הלכות also die ה״ג, da nur diese הלכות schlechthin genannt wurden, wie aus unzähligen Anführungen bei ר״יץ גיאת hervorgehet, schon von ר׳ שר של<מ citirt, in den הלכות פסוקות מן הגאונים cd. Const. 1516 הלכות יום טוב .■רב■ שר שלום ובני כפר וכול' וששאלתם הבא מחוץ לתחום וכו׳ אסירין עד שימתין לערב בכדי שיעשו דבר ■זה מפורש כהלכות. S. I. Halb er stamm.