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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1882-01-01 · Heft 10 · p. Seite 470

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
31 (1882)
Issue
Heft 10
Article
Zur Geschichte der Juden in Arles
Date
1882-01-01
Page
Seite 470 (sequence 6)
Language
German
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schmählichen Verordnung eilten Werth zu legen. Zu dieser Annähme berechtigt uns sein sonstiges freundliches Verhalten den Juden gegenüber (Monatsschr. x. 158). Ein anderes Beispiel bietet uns das von Robert 1328 16. Oktober an seine Beamten erlassene Verbot, wornach die Jude» ihre säumigen christlichen Schuldner nicht verhaften durften, um sie zur Zahlung zu zwingen. v. Arnaud p. 44: Mandamus, quatenus vos vel is nostrum ad quem, spectabit, non permittatis, christianos fideles nostros de personis capi pro quorumcumque debitis Judeorum, yos etiam ab biis penitus abstinentes. Um aber andererseits die Juden nicht zu schädigen und ihnen die Möglichkeit ihre Schulden einzutreiben nicht zu entziehen, schärfte Robert gleichzeitig seinen Beamten nachdrücklichst ein, den jüdischen Gläubiger in ihren Forderungen auf dem Wege des Rechts zu unterstützen und die säumigen Schuldner zur Zahlung zu zwingen. Die Fürsten hatten allerdings ein Interesse daran, die jüdischen Geldkräfte zu schonen, um sie selbst um so besser ausbeuten zu können. Die Zahlungen, welche die Juden nach allen Seiten zu leisten hatten, waren ganz exorbitant. Im Jahre 1299 legte Carl II den Juden der Provence eine sehr hohe Steuer auf. Die Juden wählten aus ihrer Mitte drei Männer, welche die Steuern repartiren sollten, Rotelus de 010brega (Valabregne) in Tarascon, Salves ans Digne und Bonfis de Beaueaire in Arles wohnhaft. (Arnaud p. 22), Im Jahre 1372 wurden die Juden von Arles angehalten, jährlich 60 Pfund Pfeffer dem Fiscus zu zahlen. (Das. p. 19). Dazu kamen noch 200 Goldgulden, welche ihnen Ludwig II. durch Decret vom 10. Dezember 1385 nach einer mit der Stadt Arles abgeschlossenen Convention auferlegte. (Das. p. 14). Darnach ist wohl die Angabe, daß sich diese Steuer auf die Provence erstreckte, zu berichtigen, (v. Monatsschr. 194). Sie bezog sich vielmehr nur auf Arles, worauf ja die Convention

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