Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 31 (1882)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Einiges zur talmudischen Etymologie
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 1)
- Language
- German
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Notiz. Notiz. «Liniges zur lalmudischen Ltymologie von vr. M. Jastrow. I. -W Ein alter Eopistenfehler. In Gittin 44 a lesen wir: ,Rab sagte: Wenn einer seinen Sklaven an 12׳Z gzn 1s verkauft, so ist er, der Sklave, frei", d. h. sein jüdischer Herr kann ihn nicht reklamiren. Als Grund dafür wird angegeben, daß der Besitzer sich hätte abfinden können (פייס), und da er dies nicht gethan, so kann der Verkauf kein Zwangsverkauf genannt werden. Das Wort פרהנג oder, wie Aruch liest אפרהנג hat Lexi- ■;/ cographen und Etymologen viel beschäftigt» ohne daß eine befriedigende Erklärung erreicht worden wäre. Fleischer in Levy's Talmud. (Wörterbuch I, S. 149) vermuthet darin das persische Wort farhank, gutes Betragen, und Levy hat wohl Recht, wenn er ein ״vielleicht davon" hinzufügt. Perles (Etymolog. Studien S. 116) meint, unser Wort sei ״etwa persisch farhangdär Magistratsbeamter oder inANUs Feldherr, Präfect zu emendiren." Abgesehen davon, daß die ganze Discussion in Gittin I. e. palästinensische Zustände reflektirt, und gar kein Grund vorhanden ist, ein persisches Wort hier zu vermuthen, sind zwei Umstände sachlicher Art bisher ganz unberücksichtigt geblieben. . Erstens, auf die Frage, wie das Gesetz sei im Falle eines Verkaufes eines Sklaven auf dreißig Tage (d. h. eine bestimmte