Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 31 (1882)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im J. 1510
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 182 (sequence 11)
- Language
- German
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182 Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende In den wesentlichsten Punkten stimmen beide Aktenstücke, zum Theil selbst bis auf die Form, mit einander überein; doch enthält das letztere auch Bestimmungen, welche als Ergänzungen zu den entsprechenden in der älteren Urkunde betrachtet werden können oder in derselben ganz fehlen. Zu ber ersten Kategorie gehört die Bestimmung, wonach die Klage gegen einen Juden nur vor dem Gerichte oder dem Raths seines Wohnsitzes und im Falle der Nichtentscheidung der bei diesen anhängigen Sachen in letzter Instanz vor dem Landes- Herrn oder dessen Vertreter zulässig sein soll. Als neues Zugeständniß wird ihnen das Halten eines Rabbi gestattet, welchein nicht unwesentliche Befugnisse beigelegt werden. Es wird ihm die Ermächtigung ertheilt, in Angelegenheiten, die ausschließlich seine Gemeiudemitglieder betreffen, ״nach Jüdischer gewonheit" zu richten und im Falle des Ungehorsams den Bann über sie auszusprechen. Wer sich nach dreißig Tagen nicht von demselben befreit hätte, soll mit ״leyb und gut" dem Landesherrn verfallen sein. Uebrigens scheinen damals, ebenso wie im I. 1490, nur zwei jüdische Familien in Stendal gewohnt zu haben; wenigstens wird nur zweier Erwähnung gethan, welche eine gewisse Summe an die landesherrliche Kaffe zu zahlen hatten. Bald darauf kam es bekanntlich zu der Verfolgung und Vertreibung sämmtlicher Juden in der Mark Brandenburg.