Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 30 (1881)
- Issue
- Heft 11 (November 1881)
- Article
- Agrippa II. und der Zustand Judäa's nach dem Untergange Jerusalems
- Date
- 1881-11-01
- Page
- Seite 494 (sequence 14)
- Language
- German
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494 töfirippa II. und der Zustand Iudäa's V'z-NM . והגדות בשעת י שנגח שזר של עכויים פטירתן אמרו להם:פטור , . . ודבר זה כל תורתכם נאה!אין אט ומשובחת חוץ מדבר j למושלים. אחד . גזלו של עכי״ם j מותר . . . ודבר זה: אין אנו מודיעים אותי למלכות. של ישראל אסור ושל נכרי מותר . באותה שעה גזר רבן גמליאל עלגוילות נכרי שהוא אסור (מפני חלול השם) שור של ישראל שנגח לשור של נכרי פטור .... ברבר הוה אין | אט מודיעין למלכות . אף על י פי כן לא מטון לסולמיה חנור! 1עד דשכחון כולן. Der Vorgang spielte jedenfalls unter Nabban Gamaliel, wie zwei Quellen angeben, d. h. also unter Domitian. Stimmtliche Nelationen zeigen aber eine apologetische Tendenz, nämlich die, di« Vortrcfflichkcit der Lehre des JudcnthumS darznstellen. Daraus zielt der Zug: dag selbst die zwei Römer, welche als Spione sich in das LehrhauS cingeschlichen haben, zuletzt nicht haben 1n11I)tu können, diese Lehre in allen ihren Theilen schön und lobenSwerth zu finden. Dieser Zug ist gewiß sagenhaft. Historisch könnte nur die Ausstellung an heiöenfeindlichen Gesetzen in dieser Lehre sein, die heidnischerseitS gemacht worden ist,, oder gemacht werden tonnte. Es kommt nun darauf an, zu ermitteln, welche talmndische Gesetze tadelnswerth gefunden wurden. Eonderbarerweise wird in Quelle I von zwei solchen Bestimmungen gesprochen, aufgezählt dagegen werden drei. Eine muß also eliminirt werden. I und III haben 3emein{fl1n das Gesetz von גזל נכרי. Daß dieses in der That Anstoß erregt haben muß, folgt auch daraus, daß in I hinzngefügt wird: Bei dieser Gelegenheit habe Rabban Gamaliel eine Verordnung gegen גזל גוי erlassen und erklärt, daß es verboten sei. Nur dieses allein faint Gegenstand des Anstoßes gewesen sein. Dagegen das Ge» setz, wenn der Ochs eines Juden mit dem eines Heiden in Conflict geräth, ist P außerordentlich selten anwendbar, daß kaum anzunehmeu ist, daß je davon die Rede gewesen sein sollte.