Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 30 (1881)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1881)
- Article
- Meir b. Simon und seine Schrift Mischemet Mizwa
- Date
- 1881-07-01
- Page
- Seite 304 (sequence 10)
- Language
- German
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804 Melr b. Simon und seine Schrift Milchemeth Mizwa. folgenden Wortlaut. ״Keiner im ganzen Königreiche kann des Andern Inden behalten, unb wo einer seinen Juden findet, kann er ihn wie seinen Sklaven fortnehmen, wie lange er sich auch auf dem Bode» des Andern aufgehalten haben mag." Diese Beschränkung schon früher, bereits unter Philipp August, hie und da geübt, wurde jetzt juin allgemein geltenden Principe erhoben. Die Juden wurden dadurch zu Sklaven herabgedrüät und an die Scholle gebunden, uiit der zusammen sie wie eine Sache dem Grundherrn oder dem Könige gehörten. In der aus dem Zeitalter Ludwigs IX. stammenden Gesetzessammlung, Etablissements äs Saint Louis liest man zuerst in Livre I, db. 129 den Satz: li mueble au juif sont au baron und das. ek. 128 :.li mueble au nies le roi sont au roi. Tas räthselhafte von Du Gange durch Missus regis erklärte Wort mes ist offenbar aus jues ---- juef corrumpirt, denn eS ist der bekannte Satz, den man int Coutume d’Anjou findet: le meubles aus Juifs sont au roi, v. Depping a. a. O., Beugnot, Les juifs d'Oeddent I, p. 95, vgl. Violet, Les sources des Etablissement etc. p. 17. Man unterschied jetzt zwischen Jttden des Barons und des Königs, je nachdem sie ihre Abgaben an den einen oder den anderen zu entrichten hatte». Der König vindicirte sich allmälig das Recht, auch von solchen Juden, die nicht auf feinem speziellen Grund und Boden wohnten, Abgaben zu erheben. Nach der Beendigung der Albigenserkriege eignete sich der König auch in den südlichen Provinzen dieses den Bafallen zukommende Recht in vielen Fällen an. Bon dieser Zeit an trifft Man auch im Süden die Unterscheidung von Juifs des seigneurs und Juifs du Roi (0. Sarge a. a. O. p. 25 ff.). Die Lage der Juden wurde durch diese Abgaben, die seitens der königlichen Beamten mit der größten Strenge erhoben wurden, drückend bis zur Unerträglichkeit und dem Unmuthe über diese neue Lage, in der die Juden keine Zinsen, nicht einmal uräßige, ueh- ....