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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1881-07-01 · Heft 7 (Juli 1881) · p. Seite 291

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
30 (1881)
Issue
Heft 7 (Juli 1881)
Article
Eine angesehene Proselyten-Familie Agathobulos in Jerusalem
Date
1881-07-01
Page
Seite 291 (sequence 3)
Language
German
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Eine angesehene Proselyten-Familie Agathobulvs in Jerusalem. 29! Ainplisication durch die Deutung בשעריך nur auf Proselyten angewendet wird, während in dieser Vorschrift auch andere hilfs« bedürftige Klassen namhaft gemacht werden. Allein es wurde angenommen, daß Leviten, Wittwen und Waisen keinen besonderen Drang haben, in'S Ausland zu wandern, weil ihre Lage dadurch nicht verbessert werden würde. Daher sei die Amplisication lediglich auf Proselyten anwendbar, weil solche, vom Auslande eingewandert, in Noth eher die Neigung haben, in ihre Heimath zurückzukehren und das adoptirte Bekenntniß fahren zu kaffen. Wenn es in I heißt דתו דרשין בשעריך בשער? לרבות ירושלים, so ist das eine Brachylogie und sollte vollständig lauten לרבות שאין מוציאים דגר מחוץ לירושלם, und Jerusalem ist nur eine Specisicatiou des allgemeine!» Gesetzes שאין מוציאים מארץ לחוצה לארץ, hier auf die Proselyten-Familie in Jerusaleu» angewendet. Es scheint, daß diese amplificirende Ausdeutung (לרבות) zuerst bei diesem Falle angewendet worden ist, wie denn überhaupt halachische Gesetze mit ihrer biblischen Begriindung aus gelegentlichen Fällen und Entscheidungen abstrahirt wurden. Eine Proselyten-Familie wollte aus Noth Jerusalem verlaffen und iu's Ausland zurückkehre». Das schien den damaligen Gesetzeslehrern (חכמים) mißlich. und sie dachte!» diesen» Beginnen dadurch vorzubeugen, daß ihr eine bedeutende Summe zur Linderung der Noth geschenkt werden sollte. Aber woher die Berechtigung? Welches Gesetz nöthigt zu einer solchen kostspieligen Pflicht? Sie suchten und fanden es, daß das deuteronomische Gesetz n!it dem Pleonasmus (vielleicht weil doppelt) habe andeuten wollen, man dürfe nicht z»lgeben, daß Proselyten aus Noth auswandern sollten,. Diese Ansdeut»»ng führt auf die Zeit von Hillel abwärts. Denn erst durch die von diesein geltend gemachte Jnterpretationsregeln »st es möglich getvorden, auch für unvorhergesehene Fälle einen Anhalt in der Schrift zu finden r»nd daraus Gesetze zu deduciren. Hätte aber Hillel selbst diese Detltung gegeben, so wäre

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