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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1881-07-01 · Heft 7 (Juli 1881) · p. Seite 290

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
30 (1881)
Issue
Heft 7 (Juli 1881)
Article
Eine angesehene Proselyten-Familie Agathobulos in Jerusalem
Date
1881-07-01
Page
Seite 290 (sequence 2)
Language
German
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290 Eine angesehene Proselqten-Familie Agathobulos in Jerusalem. היבוסי. ®!ם bw פסקו להן חכטים שש מאוח ככרי והב שלא להוציאן חוץ ליחשלם < דהוון דרשץ בשעריו־ בשערין לרמה ירושלם. ארנן היבוסי . העלו להם חכמים ו׳ מאוח שקלי זהב לא רצו להוציאן חוץ מיחשלם. לארץ . אמרו משפחת בית נבלמה היתה כירושלם ונתנו משפחת בית נבטלה היתר. בירושלם ונתנו להם חכמים ו׳ כאות כברי זהב להם ו׳ מאוח ככרי ולא רצו להוציאן זהב ולא רצו חוץ מירושלם. להוציא רוץ טירושלם. In den meisten Punkten stimmen stimmliche Berichie über-־ ein. Aus den ersten beiden Stellen geht mit Entschiedenheit hervor, daß es sich um eine Proselyten-Familie handelt. Denn in beiden ist angegeben, daß sich die Familie auf Abstammung von dem Jebusiten Arawna berufen habe. Dieser Passus ist in den übrigeil beiden Stellen weggelassen worden. Diese Familie wohnte in Jerusalem (in fämmtlichen Relationen). Man bestimmte ihr eine Sunime Goldes. Aus welchen! Grunde? שלא להוציאן oder ולא רצו להוציאן und zwar חוץ מירושלם. Dieser Passus ist nicht ganz deutlich und ist daher auch mißverstanden worden. Um ihn zu verstehen, muß man von den übrigen beiden Stellen ausgehen. Deuteron 14,28—29 und 27,12 ist neben der Versorgung für Leviten, Waisen und Wittwen auch die für Proselyten vorgeschrieben, daß ihnen vom Zehnten gereicht und sie gesättigt werden sollen. An beiden Stellen kommt das Wort בשערוך vor, das nach der talmudischen Jnterpretationsinethode etwas Besonderes bedeuten soll. Es soll nämlich äudeuten, daß man dafür sorgen müsse, Proselyten nicht aus dem heiligen Lande ins Ausland auswandern zu lassen (שאץ מוציאים מארץ לחוצה לארץ), wenn sie in Verlegenheit sind. Der Ausdruck שאין מוציאין und ולא רצו להוצאן bedeutet, man darf sie (Proselyten) nicht ziehen lassen (etwa gleich ולא רצו להניחן לצאת), sondern man ist verpflichtet, sie zu halten, wenn sie aus Verlegenheit an's AuSwanderu denken. Allerdings ist es auffallend, daß die

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