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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-11-01 · Heft 11 (November 1880) · p. Seite 497

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 11 (November 1880)
Article
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
Date
1880-11-01
Page
Seite 497 (sequence 2)
Language
German
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im ehemaligen Herzogthum vstsranken. 497 Die anczedrohte Beschlagnahme von Schulden wurde, so weit dies möglich war, auch ausgeführt. Bekannt ist uns jedoch nur ein einziger derartiger Fall, weil in diesem die erfolgte Arrestirung der Schuld angefochten und der Prozchweg beschritten wurde. Es begab sich nemlich, daß Wilhelm von Grumbach zu Burggrumbach von einem Juden mehrere Schuldbeträge kaufte *). Die Schuldner waren Philipp von Thüngen, Amtmann *) zu nicht von Juden ausgehen. So bringt er am I. August 1595 seinen Unterthancn die Beschlüsse des Reichstages 311 Augsburg in Erinnerung. Es solle Keiner einem Andern auf Getraide oder Wein Geld leihen. Die Amtleute selbst sollten sich davor hüten. Wer so in Roth gerathen, daß er Getraide oder Wein versetzen müsie, soll es anzeigen, und je nach den Umständen soll dann dieser Versatz unter Eontrole der Behörde geschehen. Stempel u. s. w. sollen in solchen Fällen nachgesehen werden. Von Juden ist in diesem Erlaß keine Rede. Actenst. im kg. Kr.-Arch. Würzburg. h Die ganze Summe betrug 1000 rh. Gulden. י) Ich nehme hier Veranlassung, über die später vorkommenden sog. Juden-Amtmänner Einiges zu bemerken. Es ist unter einem Juden-Amtmann kein jüdischer Beamte zu verstehen, vielmehr ein vom Bischof ernannter Amtmann, der speziell die Rechts- und Venvaltungssachen der Juden zu erledigen hatte. So erwählt Bisch. Johann Philipp Franz 1710 den Hof- und Kriegsrath Franz Konrad Reibelt zum Amtmann der Juden, ״daß derselbe Ihre Vorobrigkeit sein, und in allen Ihren vorkommenden rechtshandeln und strittigkeiten salva provoerttwntz an die bisch. Negierung Ihnen Vrtheil und recht sprechen, hingegen auch neben dem maß Ihme für sonderbahre bemühungen der Billigkeit nach gebühren wird, von besagter Judenschast hundert Reichsthaler zur ordentlich Jährlich bestallung zu empfangen haben solle." Am 28. October 1729 ernennt Friedrich 5larl, zu Würzburg und Bamberg Bischof, den Hofrath Franz Ludwig Habermann zum Juden- Amtmann; am 23. Nov. 1749 Bisch. Karl Philipp den geheimen Rath Aegid v. Bone. Einern solchen Inden-Amtmann scheint außer den 100 Reichsthalern auch ״sür sonderbahre bemühungen der Billigkeit nach" ein schönes Einkommen erwachsen zu sein. Wenigstens versieht Jriedr. Adam Joseph Röthlein noch bei Lebzeiten seines Schwiegervaterdieses Amt unentgeltlich, um nach dessen Tode den Posten zu erhalten, was ihm auch gelingt. Unter Anderem geben unS auch die sog. Koscher-Decrete über die Aufgabe dieser Juden-Amtmänuer Aufschluß. Die Koscher-Decrete bestimmen alljährlich, wie viel Koschermost die Juden machen dürfen, ferner, ob und in welchem Umfange sie mit ״ungekoscherteni" handeln dürfen. V, a t«, Monat-schrtst XXIX. 11. 32

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