Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1880)
- Article
- Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
- Date
- 1880-10-01
- Page
- Seite 460 (sequence 9)
- Language
- German
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460 Ein Beitrag zur Geschichte der Juden .•). Vnd alsoffte das mit rechte ausfündig würde das sie vbernomen betten Soott'te das gescheeu were sötte derselbe der also mit rechte erfunden wurde vns drej gulden zu pusz verfallen sein.י). Die in der Urkunde enthaltene!» Verordnungen sollen 2 Jahre lang in Kraft bleiben und sofern dieselben nicht aus« drücklich ividerruse» werden, auch länger. Das Verfahren Nudolphs scheint nicht fruchtlos geblieben zu sein, denn in den nächsten 10—20 Jahren werden nur wenige Klagen wegen übermäßigen Wuchers der Juden laut. Es mag weniger die den Juden in Aussicht gestellte Strafe als die Thatsad)e dazu beigetragen haben, daß ein geordnetes Gerichtsverfahren eingeführt l»nd den Juden zu ihren rechtlichen Ausständen verholten ivurde. Rothwendig mußte» nemliäi i» Folge dieser Strenge Geldgeschäfte seltener und reeller abgeschlossen werden. Erst im Jahre 1468 schließt diese für die Würzburgische» Juden so günstige Zeitevoche. Von da an bis zu Ende des 16. Jahrh. ist ihr Schicksal das wechselvollste, das überhaupt in der Geschichte der Juden Ostfrankens zu finden. Dre nun hereinbrechenden Verfolgungen sind zwar unblutig, aber für die Ent- Wickelung der sozialen, culturellen und gesellschaftlichen Stellung der Juden mehr hemmend als die grausamsten Verfolgungen während der Kreuzzüge. Am Montag nach Francisci d. I. 1488 kommen Rudolf, Bischof zu Würzburg, Friedrich und dessen Bruder Sigmund, Markgrafen von Brandenburg, Herzoge zu Stettin, Pommer» rc. Burggrafen von Nürnberg bezüglich ihrer ') Rudolph versprich« den Juden auch sreies Geleit, Iswett er im E lande. ein solches zu geben, cks is« nicht zu übersehen, daß in der Ue« künde auch eines Darlehens der Juden an die bischöfliche Kasse Erwähnung gethan ist. 'i Wer mehr Zinsen nimmt als vorgeschrieben, zahl 3 Gulden Strafe. Die Urkunde befindet sich im lgl. Kr.-Arch. W. ia 1 Ubr. conti-. Rudolphi (11) fol 371. Ausgestellt wurde ft« am S. Juni 1167.