Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1880)
- Article
- Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
- Date
- 1880-10-01
- Page
- Seite 458 (sequence 7)
- Language
- German
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458 Ein Beitrag zur Gejchichtc der Juden vnd zu lassen »ff »unser mbemtffen zu gleicher messe Als ob du zu Wirtzpurg se schafft werest mit Beheltnus unser buh vnd gerechtigkejt So wir daran haben nach mejnunge der guten frei)- hegt darüber begriffen Daran thustu vnS zu Sundernd geuallen das wir in gnaden gein dir erkennen. Geben zu Wirtzpurg Mil vnnserm aufgetrucktem Jnsigel rc. ') Sehr bezeichnend für die damaligen Verhältitisse der Juden ist die Uebergehung des eine halbe Stunde von Würzburg entsernt wohnenden Heidiugsfclder Rabbiners und die Uebertragung der Rabbiner-Functionen Würzburgs auf den ״Rabby" Jacob zu Rothenburg. Heidingsseld gehörte eben, wie wir bereits srüher darthaten. dem Kaiser, und die Juden daselbst (Neichsjuden) hatten mit den fürstbischöflichen nichts gemein, oder sollten nichts mit ihnen gemein haben * *). Nicht lange währt es und die Juden geben wieder zu Klagen Anlass. Der Bischof wird mit Klageschristen überhäuft, deren Inhalt die Jude» des Wuchers und der Nebervortheilung zeiht. Bisch. Rudolph ordnet eine genaue aetenmäßige Untersuchung an, deren Resultat die erhobenen Anklagen in gewissen Theilen wohl rechtfertigte, durchaus aber nicht in ihre»! vollen Umfange. Es ist nun ein unbestreitbares Verdienst dieses Bischofs — und wenige seiner Vor- und Nachgänger könneu sich dessen rühmen — daß er diese ganze Frage reit» vom RechtSstandpunkte aus behairdelte, und daß er einenr sozialen Uebel, das seine Vorgänger durch Gewalt auszurotteir glaubten, auf dem Wege der Gesetzgebung beizukommen suchte. In seinem diesbezüglichen Erlaß, befiehlt Bisch. Rudolph: .... das die Judischeit zu Wirczpnrg was man Ine ') in 1. coutr. itud. libr. f. 315. •) Heidingsseld erhielt 1431 von K. Sigmund das Recht der Judenaufnahme. Orig. Perg. Urk. mit Siegel im Kr.-Arch. W. Vergl. Wiener׳ Reg. S. 192 N. 569 und S. 189 N. 549.