Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1880)
- Article
- Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
- Date
- 1880-10-01
- Page
- Seite 455 (sequence 4)
- Language
- German
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im ehemaligen Herzogthum Ostfranken. 455 Vnd einer vnder vnß soll an die anderen keinerlei Friedung, Vorteil oder Richtung« auskume oder suchen, in keine weis ohn geuehrde. Sonder wir sollen vnd wollen die sache gleich miteinander handlen vnd außtragen, Zum besten, Dnß vnd vnser Jeglichem besonder, ohn geuehrde'). Wenn wir oben aussührten, das; Bisch. Johann indem er sich zur Plünderung und Ausweisung der Juden entschloß, einem Anträge der Markgrafen folgte, so ist dieser Entschluß immerhin um so ungerechtfertigter, als er zugleich einen Wortbruch in stch schließt. Am 18. Dez. 1421, als» kaum ein halbes Jahr zu» vor, dehnte nemlich Johann die von ihm früher decretirts Judensreiheit aus weitere 5 Jahre ans *). Eine solche Verlangerung aber war stets das Aeguivalent empfangener Abgaben, wie ja jeder dieser ״Freiungsbriefe" zugleich die Ermahnung an die Gefreiten enthält, ihre Abgaben pünktlich zu entrichten. U-nd so gestaltet sich denn diese Handlung des Bischofs zu einem offenbaren, jeden rechtlichen Schein entbehrenden Gewaltact«. Zu einer Maffen-Gesangennahme kam es trotz der heiligsten Lersicherungen der Alliirten, nicht; wenigstens nicht in den beiden Bisthümern. Im Würzburgischen genügte schon die Drohung, um dem Bischof die Summe von 60,000 Fl. zuzuführen •). Die «reisten Juden Würzburgs mögen in Folge dieser Gewaltthat auch ausgewandert sein, denn in den nächstfolgenden Jahren beschästigen sie weder die bischöfliche Kanzlei noch den ״Nath." Erst 1487 finden wir den Bischof wieder in Beziehung zu den Juden. In diesenr Jahre nemlich ertheilt er der Stadt Haßfurt das Recht der Judenaufnahnre unb läßt sich hiefür von dieser ') Die Urkunde ist dalirt aus Herzogenaurach, von S. Margentag 1422. In III. omit«. libr. f. 536. Kgl. Kr.-Arch. W. *) Hesjner a. a. 0. S. 58. ף Hefsner und Reuß, S. NS.