Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-05-01 · Heft 5 (Mai 1880) · p. Seite 198

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 5 (Mai 1880)
Article
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
Date
1880-05-01
Page
Seite 198 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829528-2829534-2872061--19508-2872086
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

I I I 198 Sin Beitrag zur Geschichte der Juden neu kirchlichen Potentaten Nachweisen. Dabei ist nicht zu übet־ sehen, daß sich bei den den Interessen Anderer dienenden Juden dieser Zeit ein oft unerklärliches Selbstinteresse herausgsbildet hatte, ein Selbstinteresse, das sie oft nur die Gegenwart berücksichtigen, hingegen die nächste Zltkunft oergeffen machte. AIS Bischof Otto v. Wolfskehl 1335 den Würzburger Bischofsstuhl bestieg, war er nicht allein im Würzburgischen, sondern auch im Bamberg'schen und Mainz'schen den Inden Geld schul! dig. Seine nunmehrige Würde konnte dieses Verhältniß nicht ertragen, wahrend die Mittel zu dessen Beseitigung nicht vor! Händen waren. Papst Benedikt XII. hievon benachrichtigt, befiehlt hierauf den Juden unter Androhung der Exeommunicalion •), dem neugewählten Bischof die Schulden zu erlassen. Die ausgestellten Schuldscheine werden als nichtig, die geleisteten Eide 1 als nicht bindend erklärt'). Bischof Otto blieb trotzdem im Vollgenufse der damals sehr bedeutenden Judensteuer. Eine uns erhalten gebliebene Schuldurkunde giebt uns über ein in der 2. Hälfte des XIV. Jahrh. zwischen einen» »vürzburger Inden und eurem Adelige»» abgeschlossenes Pfarrdgeschöst Aufschluß. Götz von Hohenlohe versetzt den« Juden ©alomoit aus Frankfurt, nun in Würzburg, eine goldene Krone für 50 fl. und den Hof zur Tanne für 500 fl. und verspricht, wöchcntlich 2 Pfennig von jedem Gulden Zins zu bezahlen •). Wir wollen den Inhalt dieser Urkuirde hier folgen lassen: ״Wir Götz von Hohenlohe der Elter. Bekhenen und thun khundt öffentlichen an diesem Brieff, allen den die Ihn ansehe» '1 Unter Excommunication haben wir hier Verweisung aus dem Stifte zu verstehen. י) Der Befehl ist ausgegeben zu Avignon am 1. März >335. Vgl. Stumpf, Denkwürdigkeiten der deutsch, besonders fränkischen Ges- 1. 142, ferner, Hessner a. a. O. ר Kgl. Kreis-Archiv Dürzburg in III. omise. libr. f. 560.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.