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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-05-01 · Heft 5 (Mai 1880) · p. Seite 197

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 5 (Mai 1880)
Article
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
Date
1880-05-01
Page
Seite 197 (sequence 5)
Language
German
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Im f&cmatißcn Herzogthum Oft Fronten. 197 Pünktliche Zahlungsleistung, und er (der Bischof) übt auch nothmendigenfalls das Executionsrecht. Die Verschreibungs-Urkunde macht zunächst den damaligen Rabbiner, magister Kobelin ober dessen Nachfolger, nach ihm die I I mituitterzeichneten Juden und eitdlich die gesummte Judenschaft (universitas Judaeorum Herbipolensiura) für die Erfüllung der eingegangenen Verbind, lichkeit verantwortlich. Am N. April 1287 ertheilt Bischof Ber- Ihold einigen fremden Handelsleuten einen Gnadenbrief, inhaltlich dessen diese sich im Hochstift als Bürger niederlassen und daselbst Handel treiben dursten. Dafür hatten ste eine jährliche Abgabe von 2(i Mark Silber zu entrichten '). Aber trotz der vielen, milunter sehr schweren Abgaben a) konnten die Juden jenen Grad von Duldsantkeit nicht erlangen, der ihren Aufenthalt zu einem ungestörten hätte machen können. Mit dem 14. Jahrh. werden die nun nicht enden wollenden Anklagen wegen Uebervortheilung durch Wucher, Handel, Tauschuub Pfandleih- Geschäfte gegen sie latttbar. In der That begegneit mir in diesem Jahrhundert bereits gröberen, legal abgeschlossenen Geldgeschäftet» zwischen Jttdeti uitd Richljuden. Und das war die nothwendige Folge des Gebahrens der Groben und Adeligen, die die Juden im Verfolg ihres eigenen Interesses in dieses Geschäft einführten und dem von Geldgeschäfte» schwer trennbaren Wucher eineil legalen Boden verliehen. Wie von fürstlichen und adeligen überhattpt, läßt sich dies iltsbesondere auch von einzel- ') Reg. Boio. III, S. 337. ’) Sie haben um diese Zeit Steuer zu entrichten an den Kaiser und den Bischof, ausserdem städtische Steuer und Wächterlohn. Besondere Anlässe konnten, wie schon bemerkt, neue Steuern bewirken. Am 16. Dez. 1334 gicbt Kaiser Ludwig dem Bischof Hermann ein Privileg, kraft dessen er von allen Juden der Diocese sausgenommen sind die von Würzburg und Rotenburg) eine Steuer erheben und hiervon 2 Theile für sich behalten und deir dritten Theil nach Nürnberg abliesern soll. Kgl. Kreis-Archiv Würzbnrg, III lidr. omieoorum F. 557,

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