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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-11-01 · Heft 11 (November 1879) · p. Seite 508

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 11 (November 1879)
Article
Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten Untergang des judäischen Staates und ihre Folgen
Date
1879-11-01
Page
Seite 508 (sequence 28)
Language
German
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508 Illegitime Mischehen in Judäa vor und nach dem zweiten ist später auch für die Fülle erweitert worden, wenn ein Ahro- '»de eine Laientochter oder ein Laie eine Ahronidentochter gehetrathet hat. Der Usus war nämlich, das; Ahroniden nur ebenbärtige Frauen ans Priesterfamilien heimsührten, ivie bereits angegeben (o. S. 4119). Die Erweiterung der Bestimmung, eine höhere Suniure für die Ehepakten faßt auch die Durchbrechung der Regel ins Auge. Als Grund giebt derselbe Ainora, R. Josö b. Lun an, damit Laien nicht ans Ahronidenfamilien und viee v«l8׳u, sonder» alle aus dem eigenen Stand und der eigenen Fantilie heirathe» sollen'), Aber alle diese Maßnahmen, die getroffen wurden, um beim Mangel an Frauen nach den beiden Katastrophe», dem Untergang des Staatswesens und dem hadrianijch-barkochbaischeu Kriege, die Familieiireniheil;11 erbalte» und wieder herzustellen, führten, wie wir gesehen, nicht zum Fiele, Sämmtliche Familien Palästinas galten Babylonien gegenüber als Gemeng teig, d. h. von zweifelhafter Reinheit, hinter denen Abkömmlinge von Bastarden oder von Herodianern, oder mindestens von ehemaligen Tempeliklave» oder entweihten Ahroniden vernruthet wurden. Dieser Makel scheint ihne>r zwar von den adelsstolzen Babyloniern angehestet worden zu sein, die sich durchgängig intakter Reinheit rühmten. Aber ganz in Ordnung »Nissen die palästinensischen Familienkreise nicht gewesen sein, da dereil BemÄelung von Autoritäten anerkannt wurde, und es zugestandenermaßen noch im dritten Jahrhunderte bestimmte Familien von unlauterer Abkunft gab, an deiren zu rütteln die Gesetzeslehrer selbst Scheu trugen. * •) Icrns. Keinbot 25 c: תני אחד אלפנה ישראל ואחד אלפנה מזנים כסדר הזה (גובין ד׳ פאות ווו). . . אפר ר־ יוסי כר כץ אחה וו ואחת זו קנם קנסו חכמים כדי שיהא אדם הידבק בשבטו ובמשפחחו.

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