Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 28 (1879)
- Issue
- Heft 8 (August 1879)
- Article
- [Rezension] / E. S.
- Date
- 1879-08-01
- Page
- Seite 380 (sequence 1)
- Language
- German
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iHccenüonen. Unter bem Titel ״C b e r a u ז üd) t * 1111 ־b S ch utz re ch t o c s L taut e ט über bi e i s r a e l i t iו che u W e m e i 11 b 0 n" ift jimaft eine Lchrül bes ')(e d) t c> a u u) a 11 £ Di׳. E. E ob e n 1 u >> a m b u r c\ en'cbieueu , welche unter Ausschluß jeder inuentativ.1;en Erörterung den wahren Inhalt des ftaat•• liehen Cberauffiduc'־ unb Schutzreck)ts au bcr Hand zweier :Uectitcdälle auMuu'i1]en ven'ttchL. 0>u den beiden Fallen, welche £u׳. Dr. (5oben bariteilt, hatten jüdische Maufleuto ein Eoichersleiich-Waaren-Äeschäst unter Assistenz ei nee von einem Rabbiner ritualgemäst approbirten Schächters errichtet; das Uuteruebmen wurde aber beide Male dadurch im .Heime erstickt, dast aui eine Beschwerde des gedachten S-berrabbmers trotz c.ller Borstellrutgen der Interessenten der Hamburgische Senat den belr. Schächtern, da sie die 'Bestätigung ihrer S.ualincation burcb beit Oberrabbiner nicht Nachweisen konnten, die Ausiilntug ihrer Funktionen untersagte, und die Polizeibehörde in Gemäßheit dieses Senatsdecrets jede Zuwiderhandlung gegen das Letztere mit einer Geldstrafe von :10 Mark zn ahnden drohte. Dast die Beschwerde des 8!abbiners und die darauf ergangene Verfügung weniger gegen die Personen der mit Strafe bedrohten Schächter, als gegen das Emporkommen der gefährlichen Concurrenz eines der Ausorderungeit der Zeit entsprechenden, durch Sauberkeit der. äußeren Einrichtung sich empfehlenden Fleischhaudels gerichtet war, geht genügend daraus hervor, das; der Dberrabbiner das Gesuch des einen jener beiden .Haufleute, entweder einen anberu geeigneten Schächter zu ernennen oder sein Bieh durch die Schächter des Spnagogenvorstandes schlachten lassen zu dürfen, einfach ab׳ lehnte. Während nun der eine der betreffenden Schächter Be׳ schwerde bei dem Bürgerausschust führeit und also sein Recht durch yiuvuf 11U1\ des verfassungsmäßigen Milträgers der Regierungsgewalt zu erkämpfen suchte, beschritt der andere den Weg des gerichtlichen Verjahrens und klagte gegeit die Polizeibehörde