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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1879-05-01 · Heft 5 (Mai 1879) · p. Seite 220

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
28 (1879)
Issue
Heft 5 (Mai 1879)
Article
Die Erlässe Cäsars und die Senatsconsulte im Josephus Alterth. XIV, 10 nach ihrem historischen Inhalte untersucht
Date
1879-05-01
Page
Seite 220 (sequence 5)
Language
German
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220 Die Erlasic Casars und dir Srnatsconsulte im Iosephus allgemeinen römischen Leben nach dem Willen Casars Schonung und Berücksichtigung finden sollte», Hyrkan auch von den mit den jüdischen Neligionssatzungen nicht vertrauten Römern in zweifelhasten Fallen als entscheidende Autorität angerufen werden konnte. In einem gewissen Zusammenhänge mit dieser Stelle ist die Bestimmung in §. '6, nach Mendelssohn ein Bestandtheil des >. Senatuseonsultum: x«tt ״ i'yxieutvg twiog xai klhrüyx1]? iüiv 'f01'()(uwv TTQ01a17tra1 tun׳ lidixurfurmv. Sie beschäftigt sich ebenfalls mit dem Umrisse der universalen Stellung des Ethnarchen der Juden, aber sie sagt doch auch noch etwas Anderes, als die vorhin ermähnte in 2. Dieselbe ausschließlich auf Judäa zu beziehen, würde dieselbe absolut zwecklos erscheinen lassen. Judäa stand unter jüdischer Verwaltung und im Grunde unter dem jüdischen Gesetze; welchen Zweck und welche Bedeutung sollte also unter diesen Umständen die Besinninung haben, daß es dein Hohepriester und dem Ethnarchen der Juden persönlich (uvwc) zustehe, sich der Unrechtleidenden anzunehmen? Dieselbe must sich also hauptsächlich auf die Juden austerhalb Judäas beziehen. Für diele war es allerdings von der größten Bedeutung, in der Person des Hohepriesters und Ethnarchen einen ofsieiell berechtigten Sachwalter und Vertheidiger ihrer 'Rechte gegen feindliche heidnische Eingriffe zu besitzen. Diese erschien aber auch dem Cäsar und dem Senat als nothwendig mit Rücksicht auf die Religionsfreiheiten, welche den Juden der Diaspora in einem 2. 8suut.u8e0usultuu1 zu gleicher Zeit — s. oben — in weitem Umfange gewährt wurden. Für diese war bei der vielfach unfreundlichen Gesinnung der Heiden gegen die sich absondernden Juden') ein Widerstand oder doch eine laxe Ausführung zu befürchten und da sollte es des Hohe- Priesters und des Ethirarchen der Juden Aufgabe und Recht sein, ') S. Gratz G-schd. I. HL 3V4 ff.

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