Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 27 (1878)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Arles
- Date
- 1878-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 6)
- Language
- German
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382 Zur Geschichte der Huden in Arles. Autonomie der Genwiude, in der talmudisches Recht und Gesetz allein Geltung hatten und die einzige Richtschnur der jüdischen Richter waren, so zu sagen Bedürfniß des praktischen Lebens, aber wir hören nicht von solchen Männern, die durch ihre Lehrthätigkeit oder schriftstellerischen Leistungen auf diesem Gebiete nachließen, sich irgend wie bemerkbar gemacht hätten. Es werden überhaupt keine Gesetzeslehrer namhaft gemacht. Von mancher Seite') wird behauptet, daß die Rectoren der Gemeinde, deren ersten drei um 1215 vom Erzbischof vorgeschlagenen Durantus a), Salvetus * *) und Ferrerius 4) hießen, lediglich Mitglieder des aus drei Personen bestehenden Rabbinatscollegiums waren. Das ist nicht richtig. Die Rectoren waren vor Allem bischöfliche Beamte, in wiefern ihnen oblag, die Steuern zu bestimmen und an die Kirche abzuliefern. Sie waren den städtischen Consulen gleichgestellt und erinnern an den magister judaeorum 6), wie wir ihn schon im neunten Jahrhundert in Lyon finden, oder an die P r o c u r a t o r e n *) von Languedoc im vierzehnten Jahr- Hunderte. Hatten die Rectoren auch nicht die Machtfülle wie die christlichen Rectoren von Burgund und dem päpstlichen Gebiete Venaissin und Avignon, so war ihre Stellung doch immerhin angesehen und einflußreich. Sie hatten allerdings auch die Be- 's Dcpping p. 331. 's Der Name Durant, Durandus, מראן war bei den südsranzösischen Juden nicht selten. Der Name Salvat kam vor, v. Zunz zur Geschichte p. 461. Papon a. a. O. HL p. 619 erwähnt einen Kaufvertrag von 1405, wornach ein Jude Namens Cresut Salves an einen Christen eine goldene Kette verkaufte, lieber שלויש, Salvis v. weiter. *) Entspricht dem Namen Ferner. .*) V. Agobard, op. ed. Baluz p. 196. V. Stobbe p. 198. Oft freilich namentlich in Deuschland ist dieser magister mit dem Rabbiner identisch v. Wiener Regesten p. 13 Nr, 81. *ן V. Ordonnances des Roys de France d. ». 1363.