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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1878-01-01 · Heft 6 · p. Seite 258

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
27 (1878)
Issue
Heft 6
Article
Beiträge zur Geschichte der Juden in Wien
Date
1878-01-01
Page
Seite 258 (sequence 2)
Language
German
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258 > Beiträge zur Geschichte der Luden in Wien. Der Wucher reißet imnier mehr ein und nimmt überhand. ״Jndeme sich etlich vnderstehen, die liebe Jugendt so noch in ihrer Eltern vnd fürgesetzter Gerhaben vnd tutorn gemalt vnd sorg sein, gantz hinderlistig zu vndergehen, den Jungen vnverständigen Leuthen fürznleihen vnd zu borgen, auch dermassen vnchristliche Partida mit ihnen zutresfen, daß Sie nicht allein deß Fürleheus mit halben oder drittenthails geniessen künnen, sondern gar darüber ins verderben vnd armnth gerathen müssen. Item das etliche ein Sunima Gelts, -als 800 fl. hinleihen, in Schuldtbrieff mehr dann 1000 fl. setzen lassen, dardurch ihnen mehr dann fünf vom hundert verzinst, vnd in der bezahlung mehr dann ihr Hauptsumma gewesen empfahen, deßgleichen das etlich sein, die vmb ein klein versaumbung der zeit, so die bezahlung zu thun, ansetzen, ein übermässiges Interesse fordern, mit der Hauptsumma steigern, vnd dieselbige vmbschlagen. Item das etliche ihr Getraidt, Wein, Silber, alte Kleyder, verlegene Schuldbriefs, Expectanzen, Häuser, Pferdt, Tücher vnd dergleichen, höher als die Wahr immer mag werth sein darzu schlagen vnd dardurch ein merklichen grossen Wuecher als mennizklich wissent, zuwegen bringen. Item das etliche ihr Geld hinweck leihen, vnd nemben vom Hundert ein Nambhaffts, vnd muß der Entlehner ihnen darzu ein merklich Dienstgelt, darumben Sie doch zu Dienen nicht schuldig sein, verschreiben, auch solich Dienstgelt an bezahlung der Hauptsumma nicht abschreiben oder auffsagen dörffen oder mügen. Item das etliche ein nambhaffte Summa gelts, auch vergeblich hinleihen, aber dagegen der entlehner, jhnen etwa ein grosse Wahr, vnd gantz in einem geringen werth zustellen muß, darinn Sie ihr Hauptsumma vnd ein grossen genuß, mol Topelt oder Dryfach haben oder befinden. Item das etliche allein Gelt an gewissen Sorten, Müntz hinweck leihen, vnd doch die Verschreibung aufs Golt stellen lassen. Jtein das etliche ihr Gelt mit diesen verbotenen dingen vnd Pacten

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