Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 27 (1878)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Arles
- Date
- 1878-01-01
- Page
- Seite 160 (sequence 16)
- Language
- German
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fM ' Zur Geschichte der Juden in Arle». wurden Gräuelthateu verübt. Nur in Avignonwo der Papst residirte, wurden die Juden verschont und in Arles, wo sich die Königin ihrer annahm. Im Jahre 1355 Ende Januar wiederholte sich die Verfolgung in Reillanne r), die Juden, welche den größern Theil der Bewohner daselbst ausmachten, setzten sich zur Wehr, streckten die Angreifer nieder, nahmen an ihnen Nische und wurden, während ihre Feinde straflos ausgingen, zu einer Strafe von 2000 Goldgulden vernrtheilt. Aus der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts stammen wohl die schimpflichen Verordnungen von Marseille, Air, Arles und anderen Städten in Betreff der Juden *). Dieselben durften nicht als Zeugen gegen einen Christen auftreten; durften die öffentlichen Bäder nur am Freitag besuchen; es war ihnen verboten, am Sonntag zrr arbeiten; mehr als vier Inden durften die nach der Levante gehenden Schiffe nicht besteigen; nach Alexandrien durften sie sich gar nicht einschiffen, mußten sich (wohl öffentlich) an den christlichen Fasttagen des F-leischgenusses enthalten und die vorgeschriebenen Abzeichen tragen. (Fortsetzung folgt-.! name, läßt sich der Name קהל) לשמאדש) im Schebet Jehuda ed. Hannover p. 115 enträthseln. Bei dem ersten Namen — מלנמא scheint ein Corruptel zu sein — denkt man an Sederon (Dep. Dröme) oder Sisteron {Dep. Basses — Alpes) vgl. Steinschneider Katalog der Münchener hebr. Handschr. p. 72 cod. 2X3, Enmazif דאלששטיר, und Astr-Ug ,דלששטיר קהל־־לשמאדש Ntöchte ich cmcnbiren in קהל־־שמאדש, St. Charnas (Dep. Bonches — du Rhone). *) Nostradamus p. 403. *) Depping 322 ohne Angabe der Zeit. In der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts wenigstens genoffen die Juden von Marseille das volle Bürgerrecht, v. Kayserling. Die Jllden in Navarra u. s. w. p. 137. Bei dem Verbote in Betreff des Fleisches handelte es sich aber, glaube ich blos darum, das Fleisch an den christlichen Festen öffentlich feilzubieten, ähnlich dem Verbote der Synode von Armes (1284). v. Menard a. a. O. t. I. p, 323.